Durchschnittliche jährliche Rentenleistung bei 16 500 Euro

Statistik informiert … Nr. 164/2022

Im Jahr 2021 haben rund 638 000 Personen in der Altersgruppe von 65 Jahren und älter mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein Rentenleistungen erhalten. Dabei betrug die Summe der ge­setzlichen, privaten und betrieblichen Rentenleistungen knapp elf Mrd. Euro. Die durchschnitt­liche jährliche Rente lag mit fast 16 500 Euro pro Kopf drei Prozent unter dem Bundesdurch­schnitt von etwa 17 000 Euro, so das Statistikamt Nord anlässlich des Internationalen Tages der älteren Menschen am 1. Oktober. Im Vergleich zum Jahr 2020 stieg die durchschnittliche Rentenleistung in Schleswig-Holstein um 273 Euro bzw. 1,7 Prozent.

Die durchschnittlichen Renten von Frauen waren um 21 Prozent niedriger als die von Männern. Während Männer Rentenleistungen in Höhe von knapp 18 800 Euro pro Kopf bezogen, lag der Wert bei Frauen bei fast 14 800 Euro.

Die höchsten durchschnittlichen Rentenleistungen wurden mit ca. 18 000 Euro im Kreis Stor­marn bezogen, gefolgt vom Kreis Pinneberg mit knapp 17 800 Euro. In den Kreisen Nordfries­land und Dithmarschen sowie in der kreisfreien Stadt Flensburg waren die durchschnittlichen Renten am niedrigsten, sie lagen jeweils unter 15 900 Euro.

Die meisten Rentnerinnen und Rentner bezogen ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. ihre Rente wurde nach dem Kohortenprinzip besteuert. Ausschließliche oder zusätzliche Rentenleistungen aus der privaten Rentenversicherung oder der betrieblichen Altersversorge erhielten 43 Prozent der Leistungsempfängerinnen und -empfänger. Diese Rentenleistungen betrugen jedoch lediglich neun Prozent der Gesamtsumme der Rentenleistungen.

Hinweise:
Die Angaben werden im Rahmen der jährlichen Statistik der Rentenbezugsmitteilungen erho­ben, die alle steuerpflichtigen Renten und sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 1 und 5 Einkom­mensteuergesetz erfasst. Neben der gesetzlichen Rente sind in der Statistik betriebliche und private Alterssicherungsleistungen enthalten. Eine Person kann mehrere Rentenleistungen be­ziehen, die unterschiedlichen Besteuerungsansätzen unterliegen.

Rentenleistungen aus dem Ausland, steuerfreie oder nicht steuerbare Rentenleistungen (z. B. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung) sowie Beamtenpensionen und bestimmte Formen von Betriebsrenten, bei denen es sich steuerrechtlich um Einkünfte aus nichtselbst­ständiger Arbeit handelt, werden in der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen nicht erhoben.

Tabelle: siehe PDF-Dokument

 

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