Durchschnittliche jährliche Rentenleistung bei 15 300 Euro

Statistik informiert ... Nr. 119/2021

Im Jahr 2020 haben rund 392 000 Personen mit Wohnsitz in Hamburg Rentenleistungen erhal­ten. Dabei betrug die Summe der gesetzlichen, privaten und betrieblichen Rentenleistungen sechs Mrd. Euro. Die durchschnittliche jährliche Rentenleistung je Empfängerin und Empfänger lag bei knapp 15 300 Euro und damit drei Prozent unter dem Bundesdurchschnitt von fast 15 700 Euro, so das Statistikamt Nord. Im Vergleich zum Jahr 2019 stieg die durchschnittliche Rentenleistung in der Hansestadt um 437 Euro bzw. drei Prozent.

Dabei gab es deutliche Unterschiede in den Pro-Kopf-Renten von Frauen und Männern. Män­ner bezogen Rentenleistungen in Höhe von etwa 16 500 Euro pro Kopf. Die durchschnittliche Rente von Frauen betrug gut 14 300 Euro und war somit um 13 Prozent niedriger als bei Män­nern.

97 Prozent der Rentenleistungsempfängerinnen und -empfänger bezogen Rentenleistungen, die der Besteuerung gemäß Kohortenprinzip unterlagen. Dieser Ansatz wird insbesondere bei Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung angewendet. Die nach dem Kohorten­prinzip versteuerten Rentenleistungen dominierten mit 92 Prozent auch die Gesamtsumme der Rentenleistungen.

Rentenleistungen, die dem Prinzip der Ertragswertbesteuerung bzw. der voll nachgelagerten Besteuerung unterlagen, erhielten 22 bzw. neun Prozent der Rentenempfängerinnen und
‑empfänger. Nach diesen Besteuerungsansätzen werden insbesondere Rentenleistungen aus der privaten Rentenversicherung oder der betrieblichen Altersvorsorge besteuert. Der Er­tragswertbesteuerung und der voll nachgelagerten Besteuerung unterlagen dabei insgesamt acht Prozent der Rentenleistungen. Entsprechend war die Bedeutung solcher Rentenleistungen relativ gering.

Hinweise:
Die Angaben wurden im Rahmen der jährlichen Statistik der Rentenbezugsmitteilungen erho­ben, die alle steuerpflichtigen Renten und sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 1 und 5 Einkom­mensteuergesetz erfasst. Neben der gesetzlichen Rente sind in der Statistik betriebliche und private Alterssicherungsleistungen enthalten. Eine Person kann mehrere Rentenleistungen be­ziehen, die unterschiedlichen Besteuerungsansätzen unterliegen.

Rentenleistungen aus dem Ausland, steuerfreie oder nicht steuerbare Rentenleistungen (z. B. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung) sowie Beamtenpensionen und bestimmte Formen von Betriebsrenten, bei denen es sich steuerrechtlich um Einkünfte aus nichtselbst­ständiger Arbeit handelt, werden in der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen nicht erhoben.

Tabelle: siehe PDF-Dokument

 

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