Hebesätze der Grundsteuern moderat gestiegen

Statistik informiert … Nr. 122/2024

Nach vorläufigen Ergebnissen haben die schleswig-holsteinischen Gemeinden im Jahr 2024 die Hebesätze für die Grundsteuer A und B im Durchschnitt um 2,3 bzw. 3,7 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A, die auf land- und forstwirtschaftliches Vermögen erhoben wird, stieg auf 334,7 Prozent, so das Statis­tikamt Nord. Bei der Grundsteuer B, mit der bebaute und unbebaute Grundstücke besteuert werden, erhöhte sich der durchschnittliche Hebesatz auf 351,0 Prozent.

Der Anstieg der durchschnittlichen Hebesätze ist weiterhin relativ klein: Sowohl für die Grund­steuer A als auch für die Grundsteuer B handelt es sich um den viertkleinsten Anstieg seit 2014. Noch geringer waren die Änderungen bei der Grundsteuer A in den Jahren 2021 bis 2023 und bei der Grundsteuer B in den Jahren 2018, 2022 und 2023. Am stärksten stiegen die durch­schnittlichen Hebesätze für beide Grundsteuerarten im Jahr 2015, und zwar jeweils um mehr als sieben Prozentpunkte.

Bei der Grundsteuer A hoben vier Gemeinden den Hebesatz um 100 oder mehr Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr an, bei der Grundsteuer B traf dies bei acht Gemeinden zu. Die stärks­ten Erhöhungen fanden allerdings in Gemeinden statt, die 2023 auf die Erhebung der jeweiligen Grundsteuer verzichtet haben.

Meistens fielen die Erhöhungen moderat aus. So stieg der Hebesatz bei der Grundsteuer A in 50 der 98 Gemeinden mit Hebesatzerhöhungen maximal um 20 Prozentpunkte. Bei der Grund­steuer B lag der entsprechende Wert (Median) bei 25 Prozentpunkten: In 72 von den 136 Ge­meinden, die ihren Hebesatz für die Grundsteuer B erhöhten, betrug der Anstieg maxi­mal die­sen Wert.

Jeweils sechs Gemeinden senkten dagegen den Hebesatz für die Grundsteuer A bzw. B. Am stärksten reduzierten die Gemeinden Nordhackstedt und Jardelund (beide im Kreis Schleswig-Flensburg) die Hebesätze. Nordhackstedt reduzierte beide Hebesätze von 310 auf 150 Prozent. Jardelund halbierte den Hebesatz für die Grundsteuer A auf ebenfalls 150 Prozent. Bei der Grundsteuer B verzichtet sie im Jahr 2024 vollständig auf die Erhebung. Im Vorjahr galt dort für die beiden Grundsteuern noch ein Hebesatz von 300 Prozent.

Die höchsten Hebesätze für die Grundsteuer A bzw. B gelten wie in den Vorjahren in der kreis­freien Stadt Flensburg (600 Prozent) bzw. in der Stadt Glückburg (Ostsee) im Kreis Schleswig-Flensburg (700 Prozent). Einen Hebesatz von Null Prozent haben für die Grundsteuer A sieben Gemeinden (Vorjahr: acht) und für die Grundsteuer B zwölf Gemeinden (Vorjahr: 13) festge­setzt.

Hinweise:

Die Grundsteuern gehören zusammen mit der Gewerbesteuer zu den wichtigsten Gemeinde­steuern. Sie werden auf den im Inland liegenden Grundbesitz erhoben und bleiben in vollem Umfang bei den Gemeinden, denen die Liegenschaften zuzuordnen sind. Unterschieden wird dabei zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen (Grundsteuer A) und unbebauten und bebauten Grundstücken, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen sind (Grundsteuer B). Die Hebesätze werden von den Gemeinden festgesetzt. Sie geben in Prozent den Faktor an, mit dem die von den Finanzämtern festgestellten Grundsteuermessbeträge multipliziert wer­den, um die Höhe der auf eine Liegenschaft entfallenden Steuerschuld zu bestimmen.

Bei den durchschnittlichen Hebesätzen handelt es sich um ungewogene Durchschnittswerte. Bei den zeitlichen Vergleichen sind nur die Gemeinden berücksichtigt worden, die sowohl am Anfang als auch am Ende des Vergleichszeitraums unter der Beibehaltung desselben amtlichen Gemeindeschlüssels (AGS) existierten.

 

Grafik: siehe PDF-Dokument

 

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