Über ein Viertel der kommunalen Auszahlungen für Soziales; neues Veröffentlichungsangebot
Statistik informiert … Nr. 148/2024
Die schleswig-holsteinischen Gemeinden, Amts- und Kreisverwaltungen haben in den Jahren 2018 bis 2023 stets mehr als ein Viertel der Gesamtauszahlungen für Soziales verwendet. 2023 lag dieser Anteil bei 25,5 Prozent und damit um 1,8 Prozentpunkte höher als in den deutschen Flächenländern insgesamt (ohne die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen), so das Statistikamt Nord. Diese und weitere Daten über die Ein- und Auszahlungen der kommunalen Kernhaushalte wurden nun für alle Gemeinden und Gemeindeverbände von den Statistischen Ämtern der Länder in der „(Externer Link)“ veröffentlicht.
Von 2018 bis 2023 erhöhten sich in Schleswig-Holstein die kommunalen Sozialauszahlungen um 31,7 Prozent auf insgesamt 3,4 Mrd. Euro. Der Anteil der Sozialauszahlungen an den Gesamtzahlungen sank jedoch während dieses Zeitraums, da die Gesamtauszahlungen mit 43,2 Prozent noch stärker zunahmen. Die Sozialauszahlungen pro Kopf stiegen von 890 Euro im Jahr 2018 auf 1 150 Euro im Jahr 2023 und somit um 28,8 Prozent.
Im Vergleich der kreisfreien Städte und Kreise waren die Sozialauszahlungen pro Kopf 2023 in allen kreisfreien Städten höher als in den Kreisen. Am höchsten waren sie in Flensburg mit 1 730 Euro. Unter den Kreisen gab es die höchsten Pro-Kopf-Werte mit 1 380 bzw. 1 210 Euro in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland. Am niedrigsten war der Pro-Kopf-Wert im Kreis Segeberg (840 Euro). Die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland sind allerdings Optionskommunen: Anders als in den weiteren Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein übernehmen sie auch die Leistungen nach Sozialgesetzbuch II, für die sonst die Bundesagentur für Arbeit zuständig ist. Bei den Kreisergebnissen sind die Sozialauszahlungen der Kreisverwaltung sowie der dem jeweiligen Kreis angehörigen Gemeinden und Amtsverwaltungen berücksichtigt.
In der Regionaldatenbank werden die empfangenen bzw. verausgabten Zahlungen aller Kernhaushalte der kommunalen Ebene in Deutschland veröffentlicht. Zu den kommunalen Kernhaushalten gehören dabei die Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (in Schleswig-Holstein Kreisverwaltungen und Amtsverwaltungen). Für jeden kommunalen Kernhaushalt sind hier aktuelle Informationen über die Steuereinnahmen, die Sozialausgaben, die Investitionstätigkeit und weitere Zahlungsarten verfügbar und können mit anderen kommunalen Kernhaushalten verglichen werden. Zusätzlich werden Summen z. B. für die Kreis- und Amtsgebiete dargestellt. Der neu bereitgestellte Datenbestand umfasst bisher die Haushaltsjahre 2018 bis 2023 und wird jährlich aktualisiert.
Hinweise:
Die Ergebnisse stehen in der (Externer Link) (Tabellen 71717) als kostenloser Download bereit. Die Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik 2023 bilden dabei den aktuellen Rand und sind als vorläufig anzusehen. Sie werden im Rahmen einer jährlichen Aktualisierung durch die Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik ersetzt.
Die Sozialauszahlungen umfassen kommunale Sozialleistungen nach SGB II einschließlich der Leistungsbeteiligung der Optionskommunen nach SGB II, Leistungen nach SGB VIII, Eingliederungshilfen nach SGB IX, Leistungen nach SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz, für Bildung und Teilhabe und sonstige soziale Leistungen.
Die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sind Optionskommunen. Anstelle der Bundesagentur für Arbeit sind sie für die Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. weitere Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zuständig.
Tabelle: siehe PDF-Dokument
Fachlicher Kontakt:
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E-Mail: Egle.Tafenau@statistik-nord.de
Pressestelle:
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