Über ein Viertel der kommunalen Auszahlungen für Soziales; neues Veröffentlichungsangebot

Statistik informiert … Nr. 148/2024

Die schleswig-holsteinischen Gemeinden, Amts- und Kreisverwaltungen haben in den Jahren 2018 bis 2023 stets mehr als ein Viertel der Gesamtauszahlungen für Soziales verwendet. 2023 lag dieser Anteil bei 25,5 Prozent und damit um 1,8 Prozentpunkte höher als in den deutschen Flächenländern insgesamt (ohne die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen), so das Sta­tistikamt Nord. Diese und weitere Daten über die Ein- und Auszahlungen der kommunalen Kern­haushalte wurden nun für alle Gemeinden und Gemeindeverbände von den Statistischen Äm­tern der Länder in der „Regionaldatenbank Deutschland (Externer Link)“ veröffentlicht.

Von 2018 bis 2023 erhöhten sich in Schleswig-Holstein die kommunalen Sozialauszahlungen um 31,7 Prozent auf insgesamt 3,4 Mrd. Euro. Der Anteil der Sozialauszahlungen an den Ge­samtzahlungen sank jedoch während dieses Zeitraums, da die Gesamtauszahlungen mit 43,2 Prozent noch stärker zunahmen. Die Sozialauszahlungen pro Kopf stiegen von 890 Euro im Jahr 2018 auf 1 150 Euro im Jahr 2023 und somit um 28,8 Prozent.

Im Vergleich der kreisfreien Städte und Kreise waren die Sozialauszahlungen pro Kopf 2023 in allen kreisfreien Städten höher als in den Kreisen. Am höchsten waren sie in Flensburg mit 1 730 Euro. Unter den Kreisen gab es die höchsten Pro-Kopf-Werte mit 1 380 bzw. 1 210 Euro in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland. Am niedrigsten war der Pro-Kopf-Wert im Kreis Segeberg (840 Euro). Die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland sind aller­dings Optionskommunen: Anders als in den weiteren Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein übernehmen sie auch die Leistungen nach Sozialgesetzbuch II, für die sonst die Bundesagentur für Arbeit zuständig ist. Bei den Kreisergebnissen sind die Sozialaus­zahlungen der Kreisverwaltung sowie der dem jeweiligen Kreis angehörigen Gemeinden und Amtsverwaltungen berücksichtigt.

In der Regionaldatenbank werden die empfangenen bzw. verausgabten Zahlungen aller Kern­haushalte der kommunalen Ebene in Deutschland veröffentlicht. Zu den kommunalen Kern­haushalten gehören dabei die Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (in Schleswig-Holstein Kreisverwaltungen und Amtsverwaltungen). Für jeden kommunalen Kern­haushalt sind hier aktuelle Informationen über die Steuereinnahmen, die Sozialausgaben, die Investitionstätigkeit und weitere Zahlungsarten verfügbar und können mit anderen kommunalen Kernhaushalten verglichen werden. Zusätzlich werden Summen z. B. für die Kreis- und Amts­gebiete dargestellt. Der neu bereitgestellte Datenbestand umfasst bisher die Haushaltsjahre 2018 bis 2023 und wird jährlich aktualisiert.

Hinweise:
Die Ergebnisse stehen in der Regionaldatenbank Deutschland (Externer Link) (Tabellen 71717) als kostenloser Download bereit. Die Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik 2023 bilden dabei den aktuellen Rand und sind als vorläufig anzusehen. Sie werden im Rahmen einer jährlichen Ak­tualisierung durch die Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik ersetzt.

Die Sozialauszahlungen umfassen kommunale Sozialleistungen nach SGB II einschließlich der Leistungsbeteiligung der Optionskommunen nach SGB II, Leistungen nach SGB VIII, Einglie­derungshilfen nach SGB IX, Leistungen nach SGB XII und Asylbewerberleistungs­gesetz, für Bildung und Teilhabe und sonstige soziale Leistungen.

Die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sind Optionskommunen. Anstelle der Bun­desagentur für Arbeit sind sie für die Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. weitere Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zuständig.

Tabelle: siehe PDF-Dokument

 

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