Durchschnittliche Schulden der beratenen Personen betrugen rund 29 300 Euro

Statistik informiert ... Nr. 159/2018

Im Jahr 2017 nahmen in Schleswig-Holstein 28 303 Frauen und Männer die Hilfe von Schuld­nerberatungsstellen in Anspruch. Während die beratenen Personen über ein durchschnittli­ches Nettoeinkommen von 1 074 Euro verfügten, betrug die Schuldenlast im Schnitt 29 313 Euro. Damit übertrafen die Schulden das Einkommen um das 27‑fache, so das Statistikamt Nord.

Hauptauslöser für die Überschuldung war Arbeitslosigkeit (21 Prozent der beratenen Perso­nen). In 15 Prozent der Fälle führten Erkrankung, Sucht oder ein Unfall zur Überschuldung. Bei weiteren 14 Prozent lösten eine Trennung, Scheidung oder der Tod des Partners/der Partnerin die Überschuldung aus und zwölf Prozent der beratenen Personen gaben eine unwirtschaftliche Haushaltsführung als Grund an.

43 Prozent der beratenen Personen waren arbeitslos, 36 Prozent abhängig erwerbstätig und weitere 21 Prozent anderweitig nicht erwerbstätig (wie z. B. Rentnerinnen oder Rentner, Stu­dierende). Mit knapp einem Prozent bildeten die selbstständig Erwerbstätigen die zahlenmä­ßig kleinste Gruppe, die von einer Schuldnerberatungsstelle unterstützt wurden.

Eine Untergliederung des monatlichen Nettoeinkommens der beratenen Personen nach Grö­ßenklassen zeigt, dass höhere Nettoeinkommen in der Regel mit einer höheren durchschnittli­chen Verschuldung einhergehen. So hatte knapp die Hälfte aller Beratenen (44 Prozent) ein Nettoeinkommen von unter 900 Euro und durchschnittliche Verbindlichkeiten in Höhe von 22 427 Euro. Bezogen beratene Personen ein Nettoeinkommen von 900 bis unter 1 300 Euro (26 Prozent), waren sie im Durchschnitt mit 28 584 Euro verschuldet. In der Einkommens­klasse ab 3 600 Euro (0,2 Prozent) beliefen sich die durchschnittlichen Schulden auf 90 273 Euro.

Methodische Hinweise:
Die Überschuldungsstatistik wird vom Statistischen Bundesamt als jährliche Erhebung bei den Schuldnerberatungsstellen durchgeführt. Die Teilnahme an der Überschuldungsstatistik ist sowohl für die Beratungsstellen als auch für die beratenen Personen freiwillig. Durch eine Hochrechnung, bei der sowohl die in den Beratungsstellen gemeldeten Beratungsfälle als auch die pro Bundesland meldenden Beratungsstellen berücksichtigt werden, sollen ver­gleichbare und möglichst repräsentative Ergebnisse z. B. über die Anzahl der beratenen Per­sonen erzielt werden. In Schleswig-Holstein nahmen 42 von 45 Schuldnerberatungsstellen an der Erhebung 2017 teil.

Trotz der Hochrechnung erlaubt die Überschuldungsstatistik keine Aussage über die Gesamt­zahl der überschuldeten Personen oder Haushalte. Dies beruht darauf, dass einerseits nicht alle überschuldeten Personen die Dienste von Schuldnerberatungsstellen in Anspruch neh­men und andererseits nicht alle Beratenen überschuldet sein müssen.

 

Fachliche Ansprechpartnerin:
Dr. Margarete Haberhauer
Telefon: 0431 6895-9252
E-Mail:   margarete.haberhauer(at)statistik-nord(dot)de


Pressestelle:
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