Deckungsquote bei Unternehmensinsolvenzen liegt bei knapp drei Prozent, bei Verbraucherinsolvenzen bei 1,5 Prozent

Statistik informiert ... Nr. 73/2016

In Schleswig-Holstein sind im Jahr 2009 insgesamt 6 489 Insolvenzverfahren eröffnet worden. Bis Ende 2013 waren 87 Prozent dieser Verfahren beendet. Abgesehen von wenigen Fällen, bei denen beispielsweise der Schuldner verstarb, liegen für diese Verfahren erstmals finanzielle Ergebnisse vor. Aus den Verfahren resultieren quotenberechtigte Forderungen der Gläubiger in Höhe von 435,8 Mio. Euro, denen ein zur Verteilung verfügbarer Betrag in Höhe von 8,0 Mio. Euro gegenüberstand. Das entspricht einer Deckungsquote von 1,8 Prozent, so das Statistikamt Nord.

Die entstandenen Verluste liegen bei 427,8 Mio. Euro. Werden zusätzlich die vorab befriedigten Absonderungsrechte (z. B. bei Hypothekendarlehen) in Höhe von 10,0 Mio. Euro berücksichtigt, konnten vier Prozent aller Forderungen beglichen werden. 

Bei den Unternehmensinsolvenzen war mit 57 Prozent ein deutlich geringerer Anteil der eröffneten Verfahren beendet. Für die 546 Verfahren mit finanziellen Ergebnissen ergibt sich eine Deckungsquote von knapp drei Prozent. Bei Einbeziehung der befriedigten Absonderungsrechte erhielten die Gläubiger durchschnittlich gut sechs Prozent des Betrages ihrer Forderungen. Insgesamt resultieren aus den 546 Verfahren Verluste in Höhe von 130,7 Mio. Euro.   

Fast 95 Prozent der Insolvenzverfahren von Verbrauchern waren bis 31.12.2013 beendet. Für die 4 024 Verfahren mit finanziellen Ergebnissen lag die Höhe der quotenberechtigten Forderungen bei 152,5 Mio. Euro. Zur Verteilung verfügbar waren 2,3 Mio. Euro, sodass durchschnittlich 1,5 Prozent der quotenberechtigten Forderungen beglichen werden konnten. Die entstandenen Verluste summieren sich auf 150,1 Mio. Euro. 

Auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte zeigen sich teilweise deutliche regionale Unterschiede. So schwankt zum Beispiel die Deckungsquote bei Unternehmensinsolvenzen zwischen 0,3 Prozent in Neumünster und 10,7 Prozent in Dithmarschen. Bei den Verbraucherinsolvenzen liegt die Deckungsquote zwischen 0,5 Prozent in Flensburg und 2,8 Prozent in Stormarn sowie im Herzogtum Lauenburg.

Methodische Hinweise:
Finanzielle Ergebnisse sind nur für Verfahren vorhanden, die mangels Masse oder nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden sind sowie für Verfahren, die aufgrund eines rechtskräftigen Insolvenzplans mit fixer Quote oder nach Schlussverteilung aufgehoben worden sind. Keine finanziellen Ergebnisse liegen beispielsweise dann vor, wenn der Schuldner verstorben oder der Eröffnungsgrund weggefallen ist. 

Da nur die Verluste bis zur Beendigung der Insolvenzverfahren erfasst werden, sind mögliche spätere Zahlungen wie Nachtragsverteilungen oder Zahlungen während der Wohlverhaltensphase nicht berücksichtigt.

Tabelle: siehe PDF-Dokument

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