Zahl der Anmeldungen leicht gestiegen

Statistik informiert ... Nr. 104/2014

In Schleswig-Holstein sind im ersten Quartal 2014 insgesamt 7 422 Gewerbeanmeldungen angezeigt worden. Gegenüber dem Vorjahresquartal stieg die Zahl der Gewerbeanmeldungen damit um zwei Prozent. 5 736 Fälle betrafen die Neugründung eines Betriebes, das sind 77 Prozent aller Gewerbeanmeldungen, so das Statistikamt Nord.

Unter den Neugründungen nahm die Zahl der Betriebsgründungen gegenüber dem Vorjahr um fünf Prozent auf 1 110 Anmeldungen ab. Die Zahl der sonstigen Neugründungen stieg dagegen um zwei Prozent auf 4 626. Hierbei handelte es sich zu 43 Prozent um Kleingewerbetreibende, deren Zahl um drei Prozent abnahm. Die übrigen 57 Prozent waren Anmeldungen von Nebenerwerbsbetrieben (plus sieben Prozent).

1 077 Anmeldungen erfolgten aufgrund von Verlegung des Unternehmenssitzes aus anderen Gemeinden (innerhalb oder außerhalb des Landes) und weitere 609 wegen Rechtsformwechsel, Gesellschaftereintritt, Kauf, Erbfolge, Umwandlung o. Ä.

Auf die Wirtschaftszweige zur Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen, technischen, sonstigen wirtschaftlichen oder persönlichen Dienstleistungen entfielen wie im Vorjahr 32 Prozent der Anmeldungen. 23 Prozent betrafen den Bereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kfz) und 13 Prozent der Anmeldungen erfolgten im Baugewerbe.

In 79 Prozent der Fälle wurde ein Einzelunternehmen angemeldet. 36 Prozent dieser Anmeldungen wurden von Frauen eingereicht. Die Quote der Ausländerinnen und Ausländer unter den Anmeldern betrug 19 Prozent.

Im ersten Quartal 2014 nahmen die Gewerbeämter des nördlichsten Bundeslandes 7 444 Gewerbeabmeldungen entgegen, das sind elf Prozent weniger als im selben Vorjahresquartal. Der größte Anteil entfiel mit 5 920 Fällen auf vollständige Aufgaben. Hiervon waren knapp 1 121 Betriebsaufgaben, das sind etwa so viele wie im Vorjahr. Die übrigen vollständigen Aufgaben waren sonstige Stilllegungen (62 Prozent Kleinbetriebe und 38 Prozent Nebenerwerbsbetriebe).

In 920 Fällen erfolgte die Abmeldung wegen Fortzug aus der bisherigen Sitzgemeinde. Erbfolge, Verkauf, Wechsel der Rechtsform, Gesellschafteraustritt oder Umwandlungen waren in weiteren 604 Fällen Anlass für eine Abmeldung.

Hinweis:
Bei Betriebsgründungen bzw. -aufgaben handelt es sich um Fälle, die aufgrund bestimmter Kriterien (z.B. der Rechtsform) auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen.

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