Anzahl der Unternehmensinsolvenzen rückläufig
Statistik informiert ... Nr. 128/2025
Für das erste Halbjahr 2025 hat das Insolvenzgericht Hamburg 409 entschiedene Anträge auf Unternehmensinsolvenz gemeldet. Das entspricht einem Rückgang von über vier Prozent bzw. um 19 Verfahren im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024, so das Statistikamt Nord.
Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen ist trotz des Rückgangs vergleichsweise hoch. So waren die Halbjahreswerte von 2017 bis 2023 durchgehend niedriger als im ersten Halbjahr 2025. Auch von 2005 bis 2012 gab es nur vereinzelt höhere Halbjahreswerte.
Mit jeweils 59 Fällen waren Unternehmen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Gastgewerbe bzw. „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ (z. B. Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben, Unternehmensberatung) besonders häufig von einer Insolvenz betroffen. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 waren es 51 bzw. 20 Prozent mehr Fälle. Im Gastgewerbe gab es auch in der relativen Betrachtung die meisten Insolvenzen: In diesem Wirtschaftsabschnitt gab es 119 Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen. Die hamburgweite Quote betrug 46.
In den insolventen Unternehmen arbeiteten mindestens 2 173 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Summe der voraussichtlichen Forderungen betrug 527 Mio. Euro. Durchschnittlich schuldeten die insolventen Unternehmen ihren Gläubigerinnen und Gläubigern fast 1,3 Mio. Euro.
Die Anzahl der Entscheidungen über Anträge von Privatpersonen auf eine Verbraucherinsolvenz betrug 1 196. Das sind fast sechs Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2024. Durchschnittlich war eine insolvente Person mit etwas mehr als 40 000 Euro verschuldet.
Hinweise:
In der Insolvenzstatistik werden von den Insolvenzgerichten die beantragten Verfahren gemeldet, zu denen im Berichtszeitraum eine Entscheidung getroffen wurde. Bei komplexeren Verfahren kann ein längerer Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Entscheidung liegen.
Die Angaben zu den Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen wurden mit Hilfe der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) für das Jahr 2023 ermittelt. Diese Statistik erfasst alle Unternehmen, die im Berichtszeitraum eine Voranmeldung abgegeben haben und einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von über 22 000 Euro erbrachten. Die Zuordnung eines Unternehmens zum Bundesland erfolgt nach dem Sitz seiner Geschäftsleitung.
Bei den Verbraucherinsolvenzen werden in dieser Darstellung nur Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern betrachtet; ehemals selbstständig Tätige mit vereinfachtem Verfahren werden hier nicht berücksichtigt.
Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu beantragten Insolvenzverfahren stehen auf den Internetseiten des (Externer Link) zur Verfügung.
Fachlicher Kontakt:
Dr. Egle Tafenau
Telefon: 0431 6895-9146
E-Mail: egle.tafenau(at)statistik-nord(dot)de
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