Anzahl der Unternehmensinsolvenzen deutlich gestiegen
Statistik informiert ... Nr. 129/2025
Für das erste Halbjahr 2025 haben die schleswig-holsteinischen Insolvenzgerichte 454 entschiedene Anträge auf Unternehmensinsolvenz gemeldet. Das entspricht einem Anstieg von 17 Prozent bzw. um 67 Verfahren im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024, so das Statistikamt Nord. Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen stieg damit das dritte Jahr in Folge.
Der längerfristige Vergleich zeigt ein gemischtes Bild: Von 2001 bis 2016 gab es in Schleswig-Holstein im Jahresdurchschnitt pro Halbjahr 478 bis 758 Insolvenzen, also durchgehend mehr als im ersten Halbjahr 2024. Ab 2017 waren die jahresdurchschnittlichen Halbjahreswerte mit 223 bis 444 jedoch niedriger. Also ist die aktuelle Fallzahl nur im Vergleich zu den Ergebnissen von 2017 bis 2024 hoch. In diese Periode entfielen jedoch auch die Jahre, in denen die Insolvenzantragspflicht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie teilweise ausgesetzt war.
Mindestens 3 282 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren im ersten Halbjahr 2025 direkt von einer Unternehmensinsolvenz betroffen. Das sind sechs Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2024. Die Summe der voraussichtlichen Forderungen war mit 500 Mio. Euro dagegen um 38 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Durchschnittlich schuldeten die insolventen Unternehmen ihren Gläubigerinnen und Gläubigern 1,1 Mio. Euro.
Unternehmensinsolvenzen wurden am häufigsten in den Kreisen Herzogtum Lauenburg (53), Pinneberg (51) und Stormarn (45) gemeldet. In der kreisfreien Stadt Neumünster sowie im Kreis Plön waren mit zehn bzw. elf Fällen die wenigsten Unternehmen insolvent. In der relativen Betrachtung war die kreisfreie Stadt Flensburg mit 89 Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen am stärksten betroffen, gefolgt vom Kreis Herzogtum Lauenburg mit einer Quote von 76. Im Kreis Nordfriesland wurden dagegen nur 16 Unternehmensinsolvenzen pro 10 000 Unternehmen gemeldet. Für alle in Schleswig-Holstein ansässigen Unternehmen betrug die Quote 40.
Die Anzahl der Entscheidungen über Anträge von Privatpersonen auf eine Verbraucherinsolvenz stieg im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 um fünf Prozent auf 1 741. Durchschnittlich war eine insolvente Person mit knapp 40 900 Euro verschuldet.
Hinweise:
In der Insolvenzstatistik werden von den Insolvenzgerichten die beantragten Verfahren gemeldet, zu denen im Berichtszeitraum eine Entscheidung getroffen wurde. Bei komplexeren Verfahren kann ein längerer Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Entscheidung liegen.
Die Angaben zu den Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen wurden mit Hilfe der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) für das Jahr 2023 ermittelt. Diese Statistik erfasst alle Unternehmen, die im Berichtszeitraum eine Voranmeldung abgegeben haben und einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von über 22 000 Euro erbrachten. Die Zuordnung eines Unternehmens zum Bundesland erfolgt nach dem Sitz seiner Geschäftsleitung.
Bei den Verbraucherinsolvenzen werden in dieser Darstellung nur Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern betrachtet; ehemals selbstständig Tätige mit vereinfachtem Verfahren werden hier nicht berücksichtigt.
Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu beantragten Insolvenzverfahren stehen auf den Internetseiten des (Externer Link) zur Verfügung.
Fachlicher Kontakt:
Dr. Egle Tafenau
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