Anzahl der Unternehmensinsolvenzen weiterhin auf niedrigem Niveau
Statistik informiert … Nr. 119/2024
Für das erste Halbjahr 2024 haben die schleswig-holsteinischen Insolvenzgerichte 387 entschiedene Anträge auf Unternehmensinsolvenz gemeldet. Das entspricht einem Anstieg um 37 Verfahren bzw. elf Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023. Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen stieg damit das zweite Jahr in Folge und lag erstmals wieder knapp über dem Niveau des ersten Halbjahres 2019, dem Jahr vor der Coronapandemie, so das Statistikamt Nord.
In längerfristiger Betrachtung sind jedoch eher wenige Unternehmen von einer Insolvenz betroffen: Seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000 gab es in Schleswig-Holstein nur in den Jahren 2018 sowie 2020 bis 2023 im Jahresdurchschnitt weniger Unternehmensinsolvenzen pro Halbjahr als im ersten Halbjahr 2024.
Mindestens 3 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren direkt von einer Unternehmensinsolvenz betroffen. Das sind 34 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2023. Die Summe der voraussichtlichen Forderungen war mit 363 Mio. Euro dagegen um zehn Prozent höher als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Durchschnittlich schuldeten die insolventen Unternehmen ihren Gläubigerinnen und Gläubigern 939 000 Euro.
Unternehmensinsolvenzen wurden am häufigsten in den Kreisen Pinneberg (51), Segeberg (50) und Stormarn (49) gemeldet. In der kreisfreien Stadt Flensburg sowie in den Kreisen Dithmarschen und Steinburg waren dagegen mit jeweils zehn Verfahren die wenigsten Unternehmen insolvent. In der relativen Betrachtung war die kreisfreie Stadt Neumünster mit 63 Unternehmensinsolvenzen pro 10 000 Unternehmen am stärksten betroffen, gefolgt von den Kreisen Segeberg und Stormarn mit einer Quote von 47 bzw. 46. Im Kreis Nordfriesland wurden dagegen nur zwölf Unternehmensinsolvenzen pro 10 000 Unternehmen gemeldet. Die Quote für alle in Schleswig-Holstein ansässigen Unternehmen betrug 35.
Die Anzahl der Entscheidungen über Anträge von Privatpersonen auf eine Verbraucherinsolvenz stieg im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023 um sieben Prozent auf 1 654. Durchschnittlich war eine insolvente Person mit 39 500 Euro verschuldet.
Hinweise:
In der Insolvenzstatistik werden von den Insolvenzgerichten die beantragten Verfahren gemeldet, zu denen im Berichtszeitraum eine Entscheidung getroffen wurde. Bei komplexeren Verfahren kann somit ein längerer Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Entscheidung liegen.
Die Angaben zu den Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen wurden mit Hilfe der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) für das Jahr 2022 ermittelt. Diese Statistik erfasst alle Unternehmen, deren Geschäftsleitungen ihren Sitz in Schleswig-Holstein hatten und die im Berichtszeitraum einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von über 22 000 Euro erbrachten.
Bei den Verbraucherinsolvenzen werden in dieser Darstellung nur Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern betrachtet; ehemals selbstständig Tätige mit vereinfachtem Verfahren werden hier nicht berücksichtigt.
Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu beantragten Insolvenzverfahren stehen auf den Internetseiten des (Externer Link) zur Verfügung.
Fachlicher Kontakt:
Dr. Egle Tafenau
Telefon: 0431 6895-9146
E-Mail: egle.tafenau@statistik-nord.de
Pressestelle:
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