Methodische Hinweise zur Tabelle
Insolvenzen - Hamburg
Einheit: Anzahl
Erläuterung: In der Insolvenzstatistik werden von den Insolvenzgerichten Verfahren gemeldet, zu denen im Berichtszeitraum eine Entscheidung getroffen wurde. Bei komplexeren Verfahren kann somit ein längerer Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Entscheidung liegen. Die Insolvenzstatistik ist ein nachlaufender Konjunkturindikator, da ein Antrag auf Insolvenz erst dann gestellt wird, wenn die konjunkturelle Situation bzw. die Auswirkungen eines bedeutenden wirtschaftlichen Ereignisses zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit geführt haben. Die Aussagekraft der Insolvenzstatistik ist durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (darunter COVInsAG) eingeschränkt, da die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen seit dem 01.03.2020 ausgesetzt ist, wenn die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht. In der aktuellen Pandemie-Situation kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Letzte Aktualisierung: 19.01.2021
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