Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten in Schleswig-Holstein hat begonnen

Statistik informiert ... Nr. 36/2012

Im Rahmen des Zensus 2011 hat in diesen Tagen planmäßig die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten begonnen. Die Befragung wird in Gemeinden mit höchstens 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern bei rund 25 000 Haushalten durchgeführt. Betroffen sind ausschließlich Anschriften mit nur einer als bewohnt gemeldeten Wohnung, in der Regel sind dies Einfamilienhäuser. Ziel der Befragung ist die Beseitigung von Unstimmigkeiten, die sich aus dem Vergleich der Melderegisterdaten mit den Angaben zur Gebäude- und Wohnungszählung ergeben.

Unstimmigkeiten treten zum Beispiel auf, wenn die Zahl der Personen nach den Angaben aus der Gebäude- und Wohnungszählung größer ist als die Zahl der gemeldeten Personen. Die Ergebnisse der Befragung, die deutschlandweit fester Bestandteil des Zensus 2011 ist, dienen der korrekten Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen, dem wichtigsten Ziel des Zensus 2011. Für die größeren Gemeinden können zur Beseitigung solcher Unstimmigkeiten die Ergebnisse der Haushaltebefragung genutzt werden.

Die zu befragenden Bürgerinnen und Bürger erhalten eine Terminankündigung, mit der sich eine Interviewerin oder ein Interviewer ankündigt. Passt der vorgeschlagene Termin nicht, kann ein neuer Termin vereinbart werden. Neben einem persönlichen Interview besteht auch die Möglichkeit, den Fragebogen entgegenzunehmen, ihn selbst auszufüllen und zurückzusenden. Darüber hinaus können die Fragen auch in einem Onlineformular im Internet beantwortet werden. Der Fragebogen umfasst insgesamt neun Fragen, beispielsweise nach Geburtsdatum, Familienstand und Staatsangehörigkeit sowie zum Wohnungsstatus (Haupt- oder Nebenwohnsitz) und zur Anzahl der Haushaltsmitglieder. Wie bei allen Teilerhebungen des Zensus beziehen sich die Fragen auf den Zensusstichtag, den 9. Mai 2011.

Die Ergebnisse der Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten unterliegen wie alle Erhebungen des Zensus 2011 den Regeln des Datenschutzes und werden ausschließlich zu statistischen Zwecken genutzt. Es werden keine Informationen an andere Stellen, beispielsweise an die Einwohnermeldeämter oder die Finanzämter, weitergegeben. Die eingesetzten Interviewerinnen und Interviewer wurden ausführlich auf ihre Tätigkeit vorbereitet und zur Verschwiegenheit verpflichtet, bei Besuch weisen sie sich unaufgefordert aus. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht.

Ansprechpartner:

Dr. Jürgen Delitz
Telefon: 040 42831-1847
E-Mail: juergen.delitz(at)statistik-nord(dot)de

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