Gebäude- und Wohnungszählung beginnt

Statistik informiert ... Nr. 61/2011

Am 6. Mai startet die Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011: Alle Eigentümerinnen und Eigentümer und Verwaltungen von Wohnraum in Hamburg und Schleswig-Holstein erhalten neben einem Anschreiben einen Fragebogen zu ihren Häusern und Wohnungen. zugeschickt. Dies betrifft in Hamburg etwa 288 000 Personen und etwa 747 000 Personen in Schleswig-Holstein. Hinzu kommen die Großeigentümer der Wohnungswirtschaft.

Die im Januar 2011 durchgeführte Vorbefragung hat dazu geführt, dass die jetzt zugrunde gelegten Adressenbestände deutlich verbessert werden konnten.

Gefragt wird jetzt unter anderem nach Gebäudetyp, Baujahr sowie Heizart der Häuser und Zahl der Wohnungen am Stichtag 9. Mai 2011. Die Beantwortung der Fragen nimmt pro Wohnung etwa zehn Minuten in Anspruch. Die ausgefüllten Bogen können, ausreichend frankiert, postalisch an das Statistikamt Nord zurückgesendet oder in einem Onlinefragebogen im Internet beantwortet werden; die dafür notwendigen Zugangsdaten sind auf den Bogen aufgedruckt. Großeigentümer der Wohnungswirtschaft, die viele Wohnungen besitzen oder verwalten, haben die Möglichkeit, die Fragen in einem gesonderten Onlineverfahren zu beantworten. Das Statistikamt Nord bittet um Beantwortung der Fragen innerhalb von zwei Wochen. Für die Erhebung besteht nach dem Zensusgesetz Auskunftspflicht.

Mit dem Zensus 2011 wird – neben der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl – auch festgestellt, wie viele Gebäude und Wohnungen welchen Typs es gibt. Da bislang nicht genau bekannt ist, wo wieviel Wohnraum zur Verfügung steht, sind die erhobenen Daten von großer Bedeutung für zukünftige Planungen in Wirtschaft und Politik. So können Engpässe im Wohnungsangebot erkannt und Leerstände vermieden werden. Zudem erhoffen sich die Statistiker Erkenntnisse über Bestand und Ausstattungsmerkmale von Wohnraum im nationalen und europäischen Vergleich.

Wie bei den anderen Teilerhebungen des Zensus 2011 wird auch bei der Gebäude- und Wohnungszählung die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sehr ernst genommen. Die gewonnenen Informationen werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten finden nicht statt. Zur Einhaltung der Bestimmungen wurden die Datenschützer von Bund und Ländern von Beginn an in die Durchführung des Zensus 2011 mit eingebunden.

Weitere Informationen zum Zensus 2011, zu den Datenschutzbestimmungen sowie Musterfragebogen sind unter www.statistik-nord.de (Externer Link) zu finden.
Darüber hinaus steht das Portal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung. Hier ist auch der Zugang zur Onlinemeldung: www.zensus2011.de (Externer Link)

Ansprechpartner:

Dr. Jürgen Delitz
Telefon: 040 42831-1847
E-Mail: juergen.delitz(at)statistik-nord(dot)de

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