Nachträgliche Zählungen einzelner Kommunen haben keine Auswirkungen auf Ergebnisse des Zensus 2022

Statistik informiert … Nr. 152/2024

Die über 1 000 Gemeinden in Schleswig-Holstein haben im vergangenen Monat den Feststellungsbescheid über ihre jeweilige neue amtliche Bevölkerungszahl erhalten. Diese wurde durch den Zensus 2022 ermittelt, dessen Methodik auf einer wissenschaftlichen und vom Bundesverfas­sungsgericht bestätigten Methode basiert, so das Statistikamt Nord.

Die Ermittlung und Feststellung der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner jeder Gemeinde ist der gesetzliche Auftrag der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Die Bevölke­rungszahlen des Zensus 2022 wurden bundesweit einheitlich ermittelt und sind vergleichbar. Nur eine bundesweit einheitliche Methode führt zu realitätsgerechten und vergleichbaren Be­völkerungszahlen. Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilt heute mit: „Eigene Zählungen einzelner Kommunen mit dem Ziel, ihre Bevölkerungszahl nachträglich zu korrigieren, haben keine gesetzliche Grundlage. Somit ist auch die Teilnahme an solchen symbolischen Aktionen für Bürgerinnen und Bürger nicht verpflichtend.“

Teil der Ermittlung der Bevölkerungszahl durch den Zensus 2022 war die Feststellung, welche Personen an der jeweiligen Anschrift zum Stichtag im Mai 2022 tatsächlich wohnten. Hierfür wurden die in der Stichprobe gezogenen Anschriften von geschulten Interviewerinnen und Interviewern, den sog. Erhebungsbeauftragten vor Ort aufgesucht, um die Zahl der tatsächlich dort wohnenden Personen zu ermitteln. Diese Ergebnisse wurden anschließend nach einem wissenschaftlichen Verfahren hochgerechnet.

Planungen einzelner Kommunen zur nachträglichen Eigenzählung durch Vollversammlungen oder das Einsammeln von Personalausweisen haben keine gesetzliche Grundlage, es besteht keine Teilnahmepflicht und sie sind ungeeignet, um die Bevölkerungszahl zum Zensus-Stichtag 2022 zu ermitteln. Eine Vergleich­barkeit der Ergebnisse zum Zensus-Stichtag am 15. Mai 2022 nach bundeseinheitlicher Me­thode und eine Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen ist bei einer nachträglichen Eigen­zählung nicht gegeben.

Das Statistikamt Nord steht mit den Gemeinden und Ämtern in Schleswig-Holstein in Kontakt und bietet diesen an, in Einzelterminen auf konkrete Nachfragen zu der Methodik des Zensus und dem Zustandekommen der Bevölkerungszahlen einzugehen.

Eine Pressemitteilung mit ausführlichen methodischen Erläuterungen (Externer Link) wurde heute vom Statis­tischen Bundesamt (Destatis) veröffentlicht

 

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