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Die Erhebung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
Zur Ermittlung der amtlichen Bevölkerungszahl findet im Rahmen des Zensus 2022 neben der Haushaltebefragung u. a. eine Erhebung an allen Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften statt.
Da nach den Erfahrungen des Zensus 2011 in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften überdurchschnittlich viele Registerfehler vermutet werden, findet in diesen Bereichen eine Vollerhebung statt. Das bedeutet, dass in Wohnheimen alle Bewohnerinnen und Bewohner direkt befragt werden. In Gemeinschaftsunterkünften übernimmt die Einrichtungsleitung stellvertretend für die Bewohnerinnen und Bewohner die Auskunftspflicht.
Zu den Wohnheimen zählen beispielsweise Studierendenwohnheime oder Unterkünfte von Arbeiterinnen und Arbeitern. Zu den Gemeinschaftsunterkünften zählen u. a. Alten- und Pflegeheime, psychiatrische Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten oder Gemeinschaftsunterkünfte von Geflüchteten.
Vorerhebung und Vorbefragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
Zur Vorbereitung der Befragung haben die Statistikämter bereits frühzeitig mögliche Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte recherchiert und kontaktiert, um die vorliegenden Informationen zu überprüfen, und im Rahmen einer Vorbefragung weitere Fragen zu den Einrichtungen geklärt. Da der Zensus aufgrund der Corona-Pandemie auf das Jahr 2022 verschoben wurde, wurden die Einrichtungen im Frühjahr 2021 zur Aktualisierung der Informationen erneut kontaktiert.
Weitere Informationen und Kontakt
Weitere Informationen zur Erhebung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften finden Sie unter (Externer Link).
Bei Fragen zum Zensus 2022 in Hamburg und Schleswig-Holstein erreichen Sie uns unter folgender Telefonnummer:
Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr.
Die Nutzung der Hotline ist grundsätzlich ohne die Angabe von personenbezogenen Daten möglich.