Die Gebäude- und Wohnungszählung
In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend erfasst. Daher ist eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) Bestandteil des Zensus 2022. Bei dieser Befragung werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwalterinnen und Verwalter von Wohnraum postalisch angeschrieben und zu ihren jeweiligen Gebäuden und Wohnungen befragt.
Ziel der GWZ ist die flächendeckende und vollzählige Erfassung aller am Erhebungsstichtag bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünfte sowie der darin befindlichen Wohnungen. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen der Raumplanung.
Die Grundsteuerreform
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform abgeben.
Diese Erklärungen sind von der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 unabhängig. Aus Datenschutzgründen können die Befragung des Zensus und die Erklärungsabgabeverpflichtung gegenüber dem Finanzamt nicht zusammengelegt werden. Auch ein Austausch der abgefragten Daten untereinander scheidet aus.
Daher müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz beiden Erklärungspflichten nachkommen.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform
Kontakt
Weitere Informationen zum Zensus 2022 in Hamburg und Schleswig-Holstein, auch speziell zur Vorbefragung der Gebäude- und Wohnungszählung, erhalten Sie unter folgender Telefonnummer:
Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr. Die Nutzung der Hotline ist grundsätzlich ohne die Angabe von personenbezogenen Daten möglich.