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Allgemeines zur Gebäude- und Wohnungszählung
In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend erfasst. Daher ist eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) Bestandteil des Zensus 2022. Bei dieser Befragung werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwalterinnen und Verwalter von Wohnraum postalisch angeschrieben und zu jeweiligen Gebäuden und Wohnungen befragt.
Ziel der GWZ ist die flächendeckende und vollzählige Erfassung aller am Erhebungsstichtag bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünfte sowie der darin befindlichen Wohnungen. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der Raumplanung.
Verfahren für Wohnungsunternehmen
Damit Unternehmen der Wohnungswirtschaft ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht möglichst schnell und einfach nachkommen können, übermitteln diese ihre Angaben über einen speziellen elektronischen Meldeweg. Zur Vorbereitung dieses Verfahrens hat das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein – das Statistikamt Nord – ab Januar 2019 Kontakt zu potenziellen Wohnungsunternehmen in Hamburg und Schleswig-Holstein aufgenommen und um erste Auskünfte zum Unternehmen und dessen Wohnungsbestand gebeten.
Ab dem 4. Quartal 2019 werden die Wohnungsunternehmen angeschrieben und aufgefordert, elektronisch eine sogenannte Bestandsliste mit allen Anschriften zu liefern, an denen sie Wohnraum besitzen oder verwalten. Mit Unternehmen, die Verwalter von Eigentumswohnungen sind, kann unter bestimmten Umständen die Übermittlung von Eigentümerlisten vereinbart werden.
Lieferung der Bestandsliste
Wenn Sie von uns schriftlich aufgefordert wurden, eine Bestandsliste zu übermitteln, dann beachten Sie bitte die im Schreiben genannten Hinweise. Zusätzlich finden Sie hier weitere Informationen und Hilfsmittel für die Erstellung einer Bestandsliste.
Weitere Informationen und Kontakt
Weitere Informationen für Wohnungsunternehmen finden Sie unter (Externer Link) .
Für Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung und zu den Verfahren für Wohnungsunternehmen können Sie uns unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
E-Mail: zensus-gwz-ge(at)statistik-nord(dot)de
Telefon: 040 42831-1300
Die Probebefragung der Gebäude- und Wohnungszählung
Für die Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 wird ein neu entwickelter Online-Fragebogen eingesetzt. Um diesen zu testen und zu verbessern, wurde Ende 2019 durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder eine Probebefragung durchgeführt. Wir danken allen, die an dem Test teilgenommen haben.