Presseinformationen

Neues Zensusverfahren

Statistikamt Nord testet Registerzensus – Befragung bei 6 000 Personen
Statistik informiert … Nr. 91/2025

Allgemeine Informationen

Neue Methode wird getestet

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder testen gegenwärtig eine neue Methode der Einwohnerzahlermittlung, um den Zensus künftig mit geringerem Aufwand durchführen zu können. Dafür werden Daten verschiedener Register miteinander verglichen. Die gesetzliche Grundlage für diesen Datenabgleich ist das Registerzensuserprobungsgesetz (Externer Link) aus dem Jahr 2021. 

Befragung zur Klärung des Wohnsitzes 

Ab Juni 2025 werden im Rahmen einer sogenannten „Wohnsitzanalyse“ ausgewählte Personen zu ihren Wohnverhältnissen befragt. Sie wurden vom Statistikamt Nord angeschrieben und zur Onlinemeldung aufgefordert? Auf dieser Seite finden Sie den Zugang zur Onlinemeldung und weitere wichtige Informationen. Über die Onlinemeldung können Sie sicher und bequem Ihre Daten übermitteln.

Damit Sie sich vorab einen Überblick über die abgefragten Daten verschaffen können, stellen wir Ihnen ein Muster des Fragebogens zur Verfügung.

Was ist der Registerzensus

Ein Zensus ermittelt grundlegende Informationen zur Bevölkerung über beispielsweise den Wohnort, das Alter und das Geschlecht. Viele politische Entscheidungen beruhen auf dieser soliden Datengrundlage. Beispiele sind der Länderfinanzausgleich oder die Wahlkreiseinteilung bei Wahlen. Damit Politik und Verwaltung faktenbasiert in die Zukunft planen können, sind auch verlässliche Ergebnisse des Zensus zum Gebäude- und Wohnungsbestand, zur Wohnsituation, zum Zusammenleben in Haushalten und Familien sowie zu Arbeitsmarkt und Bildung wichtig.

Die Methode des Zensus soll schrittweise hin zu einem registerbasierten Verfahren weiterentwickelt werden. Mit dem bisherigen Ansatz lassen sich die steigenden Anforderungen der nationalen und europäischen Datennutzerinnen und -nutzer nicht mehr erfüllen.

Zukünftig sollen Register und vorhandene Datenbestände noch stärker als bisher zum Einsatz kommen. Dadurch sollen zusätzliche Befragungen reduziert werden, sodass die Bevölkerung entlastet wird. Leitgedanke ist das Once-Only-Prinzip: Benötigte Informationen sollen zukünftig nur dort bei den Bürgerinnen und Bürgern abgefragt werden, wo sie nicht bzw. nicht in ausreichender Qualität oder Detailtiefe in der Verwaltung oder Statistik vorliegen.

Weitere Informationen zum Registerzensus finden Sie auf der Website des Statistischen Bundesamtes (Externer Link).

Downloads

Registerzensus Informationsblätter

Zusätzliche Informationen

  • Register Census fact sheets (english version) (PDF) PDF

FAQ Wohnsitzanalyse

Befragung zur Klärung des Wohnsitzes

Musterfragebogen

Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz (BStatG)

und nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016 /679 (DS-GVO)

Kontakt

Für Auskünfte und Rückfragen zur Erprobung des Registerzensus in Hamburg und Schleswig-Holstein wenden Sie sich bitte an:

Telefon:

040 42831 3400

E-Mail:

registerzensus-bevoelkerung(at)statistik-nord(dot)de