Durchschnittliche jährliche Rentenleistung bei 17 100 Euro

Statistik informiert ... Nr. 117/2023

Im Jahr 2022 haben fast 318 000 Personen Rentenleistungen erhalten, die in Hamburg wohn­ten und im Jahr 1956 oder früher geboren wurden. Die Summe der gesetzlichen, privaten und betrieblichen Rentenleistungen betrug dabei über 5,4 Mrd. Euro. Die durchschnittliche jährliche Rente der über 65‑Jährigen lag mit knapp 17 100 Euro pro Kopf 2,9 Prozent unter dem Bun­desdurchschnitt von fast 17 600 Euro, so das Statistikamt Nord anlässlich des Internationalen Tages der älteren Menschen am 1. Oktober. Im Vergleich zum Jahr 2021 stieg die durchschnitt­liche Rentenleistung in der Hansestadt um 402 Euro bzw. 2,4 Prozent.

Die durchschnittlichen Renten von Frauen waren um 13 Prozent niedriger als die von Männern. Während Männer Rentenleistungen in Höhe von fast 18 500 Euro pro Kopf bezogen, lag dieser Wert bei Frauen bei knapp 16 100 Euro.

Die meisten Rentnerinnen und Rentner bezogen ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversi­cherung bzw. ihre Rente wurde nach dem Kohortenprinzip besteuert. Nur ein knappes Drittel der Leistungsempfängerinnen und -empfänger erhielt ausschließlich oder zusätzlich Renten­leistungen aus der privaten Rentenversicherung bzw. der betrieblichen Altersversorgung. Diese Rentenleistungen betrugen dabei lediglich 7,2 Prozent der Gesamtsumme der Rentenleistun­gen.

Hinweise:
Die Angaben wurden im Rahmen der jährlichen Statistik der Rentenbezugsmitteilungen erho­ben, die alle steuerpflichtigen Renten und sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 1 und 5 Einkom­mensteuergesetz erfasst. Neben der gesetzlichen Rente sind in der Statistik betriebliche und private Alterssicherungsleistungen enthalten. Eine Person kann mehrere Rentenleistungen be­ziehen, die unterschiedlichen Besteuerungsansätzen unterliegen. In der Auswertung wurden auch Personen berücksichtigt, die nur für einen Teil des Jahres Rentenleistungen bezogen.

Rentenleistungen aus dem Ausland, steuerfreie oder nicht steuerbare Rentenleistungen (z. B. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung) sowie Beamtenpensionen und bestimmte Formen von Betriebsrenten, bei denen es sich steuerrechtlich um Einkünfte aus nichtselbst­ständiger Arbeit handelt, werden in der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen nicht erhoben.

In den Ergebnissen ist die im Berichtsjahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale nicht ent­halten. Diese einmalige Sonderzahlung zur Entlastung von den gestiegenen Energiekosten be­trug 300 Euro pro Anspruchsberechtigtem.

Tabelle: siehe PDF-Dokument

 

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