Durchschnittliche jährliche Rentenleistung bei 17 000 Euro

Statistik informiert ... Nr. 118/2023

Im Jahr 2022 haben mehr als 643 000 Personen Rentenleistungen erhalten, die in Schleswig-Holstein wohnten und im Jahr 1956 oder früher geboren wurden. Dabei betrug die Summe der gesetzlichen, privaten und betrieblichen Rentenleistungen fast elf Mrd. Euro. Die durchschnitt­liche jährliche Rente der über 65-Jährigen lag mit knapp 17 000 Euro pro Kopf 3,5 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt von fast 17 600 Euro, so das Statistikamt Nord anlässlich des Inter­nationalen Tages der älteren Menschen am 1. Oktober. Im Vergleich zum Jahr 2021 stieg die durchschnittliche Rentenleistung in Schleswig-Holstein um 482 Euro bzw. 2,9 Prozent.

Die durchschnittlichen Renten von Frauen waren um ein Fünftel niedriger als die von Männern. Während Männer Rentenleistungen in Höhe von fast 19 200 Euro pro Kopf bezogen, lag dieser Wert bei Frauen bei 15 300 Euro.

Die höchsten durchschnittlichen Rentenleistungen wurden mit fast 18 600 Euro im Kreis Stor­marn bezogen, gefolgt vom Kreis Pinneberg mit knapp 18 300 Euro. Im Kreis Nordfriesland waren die durchschnittlichen Renten mit knapp 16 300 Euro am niedrigsten.

Die meisten Rentnerinnen und Rentner bezogen ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenver­sicherung bzw. ihre Rente wurde nach dem Kohortenprinzip besteuert. Ausschließliche oder zusätzliche Rentenleistungen aus der privaten Rentenversicherung bzw. der betrieblichen Altersversorgung erhielten 44,5 Prozent der Leistungsempfängerinnen und -empfänger. Diese Rentenleistungen betrugen jedoch lediglich 8,5 Prozent der Gesamtsumme der Rentenleistun­gen.

Hinweise:
Die Angaben werden im Rahmen der jährlichen Statistik der Rentenbezugsmitteilungen erho­ben, die alle steuerpflichtigen Renten und sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 1 und 5 Einkom­mensteuergesetz erfasst. Neben der gesetzlichen Rente sind in der Statistik betriebliche und private Alterssicherungsleistungen enthalten. Eine Person kann mehrere Rentenleistungen be­ziehen, die unterschiedlichen Besteuerungsansätzen unterliegen. In der Auswertung wurden auch Personen berücksichtigt, die nur für einen Teil des Jahres Rentenleistungen bezogen.

Rentenleistungen aus dem Ausland, steuerfreie oder nicht steuerbare Rentenleistungen (z. B. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung) sowie Beamtenpensionen und bestimmte Formen von Betriebsrenten, bei denen es sich steuerrechtlich um Einkünfte aus nichtselbst­ständiger Arbeit handelt, werden in der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen nicht erhoben.

In den Ergebnissen ist die im Berichtsjahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale nicht ent­halten. Diese einmalige Sonderzahlung zur Entlastung von den gestiegenen Energiekosten be­trug 300 Euro pro Anspruchsberechtigtem.

Tabelle: siehe PDF-Dokument

 

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