Meldungen zukünftig nur noch online

Statistik informiert ... Nr. 168/2013

Mit dem am 1. August 2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz) kommt für Unternehmen und Betriebe sowie für die öffentliche Verwaltung jetzt die Verpflichtung, ihre Meldungen zu amtlichen Statistiken nur noch mittels elektronischer Verfahren abzugeben. Das Gesetz leistet so einen Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratieabbau sowie zum Umweltschutz.

Im Statistikamt Nord werden derzeit die Online-Verfahren IDEV und eSTATISTIK.CORE angeboten, die bereits jetzt in großem Umfang von den Unternehmen und Betrieben genutzt werden. Unternehmen bzw. Betriebe, die ihre Angaben bislang noch als Papierfragebogen übermitteln, erhalten künftig nur noch die Zugangsdaten zu den Online-Verfahren. Die Einrichtung und Handhabung dieser Online-Meldeverfahren sind einfach und zeitsparend, weil beispielsweise wiederkehrende Informationen nicht jedes Mal neu eingetragen werden müssen. Lediglich für einige kleinere Erhebungen werden noch für eine Übergangszeit Papierfragebogen verwendet.

Unter www.statistik-nord.de/erhebungen/online-erhebungen/ (Externer Link) sind die Zugänge sowie allgemeine Informationen zu diesen Online-Verfahren zu finden. Weitere Auskünfte erteilen die dort angegebenen Ansprechpartner.

Das Bundesstatistikgesetz (BStatG) wurde durch Artikel 13 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 geändert. So wurde u. a. der § 11a eingefügt, der die elektronische Datenübermittlung regelt. Das Gesetz wurde am 31. Juli 2013 im BGBl. I S. 2749 verkündet, die Änderungen traten am 1. August 2013 in Kraft. Das vollständige Bundesstatistikgesetz (Externer Link) kann auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes (Externer Link) eingesehen werden.

Kontakt:
Dr. Jürgen Delitz
Telefon:  040 42831-1847
E-Mail:  Pressestelle(at)statistik-nord(dot)de 

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