Umsetzung des neuen Unternehmensbegriffs in der amtlichen Statistik ab dem Berichtsjahr 2018
Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 wurde in der deutschen amtlichen Statistik das Unternehmen mit der Rechtlichen Einheit gleichgesetzt. Dabei handelt es sich um die kleinste Einheit, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen eigene Bücher führt.
Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition können die Begriffe Rechtliche Einheit und Unternehmen in der Ergebnisdarstellung nicht mehr synonym verwendet werden und müssen klar voneinander unterschieden werden. Nach der Einheitenverordnung der Europäischen Union ((Externer Link)) besteht ein Unternehmen entweder aus einer rechtlichen Einheit (so genanntes „einfaches Unternehmen“) oder aus mehreren rechtlichen Einheiten (so genanntes „komplexes Unternehmen“):
- Das Unternehmen entspricht der kleinsten Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere in Bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt.
- Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus.
- Ein Unternehmen kann einer einzigen rechtlichen Einheit entsprechen.
Beispiel:
Ein Ingenieurbüro ist in Form einer GmbH organisiert. Es entspricht einer einzigen rechtlichen Einheit und ist somit ein einfaches Unternehmen.
Ein Industrieunternehmen hat neben der rechtlichen Einheit, in der die Produktion durchgeführt wird, zum Beispiel für seine Liegenschaften eine GmbH gegründet und weitere rechtliche Einheiten beispielsweise für Logistik, Vertrieb und für Personaldienstleistungen. Diese sind einzelne rechtliche Einheiten, gehören jedoch zu einem Unternehmen. Diese Kombination rechtlicher Einheiten ist ein komplexes Unternehmen.
Vor der Anwendung der neuen Unternehmensdefinition zählte man in diesem Beispiel fünf Unternehmen, die unterschiedlichen Wirtschaftszweigen zuzuordnen waren. Damit wurden auch die für die Statistik gemeldeten Zahlen, wie die Anzahl der Beschäftigten oder die Höhe des Umsatzes, jeweils bei diesen Wirtschaftszweigen verortet. So war es möglich, dass beispielsweise die rechtliche Einheit für die Personaldienstleistungen eine relativ hohe Anzahl von Beschäftigten und einen unverhältnismäßig geringen Umsatz aufwies, während es bei der rechtlichen Einheit für den Vertrieb umgekehrt war.
Fragen und Antworten:
Für welche Statistiken und Merkmale liegen Ergebnisse für Unternehmen nach EU-Definition vor?
Ergebnisse für Unternehmen nach EU-Definition liegen für alle Merkmale vor, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 251/2009 an Eurostat zu liefern sind. Das betrifft die Unternehmensstrukturstatistiken und in Teilen das statistische Unternehmensregister.
Für welche Berichtsjahre stehen die Ergebnisse zur Verfügung?
Die amtliche Statistik hat bis einschließlich des Berichtsjahrs 2017 ausschließlich Ergebnisse für rechtliche Einheiten zur Verfügung gestellt. Das Berichtsjahr 2018 ist das erste Jahr, für das Unternehmensergebnisse nach EU-Definition (zunächst nur für Deutschland insgesamt) vorliegen.
Zurzeit stehen noch nicht für alle Bereiche und alle Merkmale Ergebnisse für Unternehmen nach EU-Definition zur Verfügung. Aus diesem Grund ist geplant, für eine Übergangszeit bis mindestens einschließlich des Berichtsjahrs 2020 beide Arten von Ergebnissen zu veröffentlichen – für Unternehmen nach EU-Definition und für rechtliche Einheiten.
Durch die Anwendung der EU-Unternehmensdefinition werden ab 2020 in neuen Veröffentlichungen, die als Zeitreihen Ergebnisse bis Berichtsjahr 2017 beinhalten, Angaben zu Unternehmen in Zukunft als Angaben zu rechtlichen Einheiten bezeichnet.
Woran erkenne ich Ergebnisse, die nach der neuen EU-Unternehmensdefinition ausgewiesen sind?
Bereits veröffentlichte Ergebnisse vor dem Berichtsjahr 2018 werden nicht angepasst. Bei Ergebnissen nach der neuen Unternehmensdefinition wird in der Datenbank GENESIS-Online des Statistischen Bundesamtes der Begriff „Unternehmen (EU)“ verwendet.
Achten Sie bitte in veröffentlichten Ergebnissen auf Fußnoten, in denen auf die Umstellung hingewiesen wird.
„Unternehmen“ oder „Rechtliche Einheit“?
Welche Statistiken den Unternehmensbegriff nach EU-Verordnung verwenden, welche Statistiken auf Basis der rechtlichen Einheiten veröffentlicht werden und wann bzw. ob die anderen Statistiken ihre Begriffe umstellen, zeigt unsere Tabelle im Downloadbereich.
Was bedeutet der neue Unternehmensbegriff für Auskunftspflichtige?
Die Einführung des EU-Unternehmensbegriffs hat Auswirkung auf die Darstellungseinheiten, nicht jedoch auf die Erhebungseinheiten. Unter einer Erhebungseinheit versteht man die im Rahmen einer statistischen Erhebung befragte Einheit, d.h. eine Niederlassung oder rechtliche Einheit. Die Darstellungseinheit entspricht dem Einheitstyp, für den statistische Ergebnisse veröffentlicht werden. Dieser kann von der Erhebungseinheit abweichen. Die notwendigen Schritte für die Bestimmung der Unternehmen gemäß EU-Definition – das Profiling, die Imputation und die Konsolidierung – wurden in den bisherigen Aufbereitungsprozess integriert. Für die Auskunftspflichtigen ändert sich durch die Einführung der EU-Unternehmensdefinition nichts.
Was sind die Vor- und Nachteile der Umstellung?
Die Ergebnisse für Unternehmen nach EU-Definition bringen Vorteile für die Analyse der Wirtschaft mit sich. Sie sind besser geeignet, die Struktur der Wirtschaft abzubilden. Dies betrifft beispielsweise wichtige Fragestellungen zur Unternehmenskonzentration oder zur Bedeutung einzelner Branchen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen.
Statistiken über rechtliche Einheiten werden durch organisatorisch-rechtliche Entscheidungen von Unternehmen beeinflusst. Verschiedene unternehmensinterne Erwägungen können dazu führen, dass ein Unternehmen bestimmte Tätigkeiten in eine neue Einheit auslagert. Diese neuen, rechtlich eigenständigen Einheiten erbringen jedoch häufig nur Dienstleistungen für ihr Mutterunternehmen und sind nicht am Markt tätig. Dies kann in einem gewissen Grad zu Verzerrungen in der Statistik führen. Bei der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition haben diese Ausgliederungen keinen Einfluss auf die Statistik.
Für regionale Analysen ist das Unternehmen nach EU-Definition hingegen weniger gut geeignet, daher werden noch keine Ergebnisse auf Ebene der Bundesländer veröffentlicht. Bei komplexen Unternehmen müssen dafür alle Werte des gesamten Unternehmens sachgerecht regionalisiert werden. Sie müssen also z.B. den Bundesländern zugeordnet werden können, in denen die rechtlichen Einheiten, die das Unternehmen bilden, ihren Sitz haben. Länderergebnisse sind jedoch in Vorbereitung.
Wie werden die Ergebnisse nach neuem Unternehmensbegriff in Datenbanken veröffentlicht?
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht Ergebnisse für Unternehmen nach EU-Definition in GENESIS-Online: (Externer Link)
Auch die Ergebnisse zu kleinen und mittleren Unternehmen sowie zu Auslandsunternehmenseinheiten (FATS) beziehen sich mit dem Berichtsjahr 2018 auf die EU-Definition des Unternehmens:
(Externer Link)
(Externer Link)
Die wirtschaftsbereichsspezifischen Ergebnisse für rechtliche Einheiten für das Berichtsjahr 2018 werden bis voraussichtlich 2020 in gewohnter Weise und an gewohnter Stelle veröffentlicht. In GENESIS-Online werden sie weiterhin unter der Bezeichnung „Unternehmen“ veröffentlicht.
Der alte Unternehmensbegriff (in der Datenbank „UNT003“) bleibt in der Datenbank erhalten. Eine rückwirkende Umbenennung in „rechtliche Einheiten“ findet nicht statt. Für den neuen Begriff wurde ein neuer Schlüssel angelegt (in der Datenbank „UNT002“). Es wird zur Abgrenzung der Begriff „Unternehmen (EU)“ verwendet. Mindestens für die Berichtsjahre 2018 bis 2020 können daher die beiden Unternehmensbegriffe nebeneinander in der gleichen Statistik Anwendung finden.