Einführung

Die Hochschulstatistiken stellen eine wichtige Informationsquelle für die Bildungs- und Hochschulplanung dar. Zu den Hauptnutzerinnen und -nutzern dieser Statistik zählen u. a. Landes- und Bundesbehörden, Forschungsinstitute, Berufsverbände, privatwirtschaftliche Unternehmen sowie die Hochschulen selbst. Außerdem nutzen z. B. OECD, UNESCO und Eurostat die Daten aus der Hochschulstatistik für die internationale Bildungs- und Forschungsberichterstattung.

Zu den Hochschulen zählen die staatlichen und privaten Universitäten, die Kunsthochschulen, die Fachhochschulen, die Verwaltungsfachhochschulen und die Berufsakademien. Erfasst werden u. a. Angaben zu Studierenden, Studienfächern, Abschlüssen/Prüfungsergebnissen, Gasthörer:innen, Promotionen/Habilitationen sowie zu Personal und Finanzen der Hochschulen.

Rechtsgrundlage für die Hochschulstatistik ist das Hochschulstatistikgesetz vom 2. November 1990, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. März 2016.

Übersicht über die Erhebungen in der Hochschulstatistik

Online-Erhebungen

Unternehmen, Betriebe und Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, sind nach dem seit August 2013 geltenden E-Government-Gesetz (Externer Link) verpflichtet, die elektronischen Verfahren zur Übermittlung statistischer Daten zu nutzen, die von der amtlichen Statistik angeboten werden oder nach Absprache verwendet werden sollen. Für eine Vielzahl von Erhebungen stehen im Internet die Online-Meldewege IDEV und eSTATISTIK.CORE zur Verfügung. Alle Informationen zur elektronischen Datenmeldung an die amtliche Statistik in gebündelter Form finden sich im Erhebungsportal (Externer Link).

Downloads

Übersicht über die Termine der Hochschulstatistiken für 2024 und 2025

Hochschulstatistikgesetz - HStatG

Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen sowie für die Berufsakademien

Bundesstatistikgesetz – BStatG

- in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 -