Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sind bei der Produktion aller amtlichen Statistiken auf die Mitarbeit vieler Institutionen, Unternehmen und Einzelpersonen angewiesen. Im Unterschied zu den Erhebungen der Markt- und Meinungsforschung ist die Teilnahme an den Befragungen der amtlichen Statistik meist nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben und die von uns angeschriebenen Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen sind zur Auskunft verpflichtet.

Die Übermittlung der Daten an die Statistischen Ämter erfolgt überwiegend online, aber auch postalisch oder per Interview. Wir sind stets bemüht, den Aufwand der Auskunftspflichtigen bei der Beantwortung der Fragen möglichst gering zu halten. Insbesondere Online-Verfahren dienen dabei der Entlastung der Auskunftspflichtigen und ermöglichen eine beschleunigte und kostengünstige Aufbereitung der Daten in den Ämtern.

Unternehmen, Betriebe und Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, sind nach dem seit August 2013 geltenden E-Government-Gesetz (Externer Link) verpflichtet, die elektronischen Verfahren zur Übermittlung statistischer Daten zu nutzen, die von der amtlichen Statistik angeboten werden oder nach Absprache verwendet werden sollen. Für eine Vielzahl von Erhebungen stehen im Internet die Online-Meldewege IDEV und eSTATISTIK.CORE zur Verfügung. Alle Informationen zur elektronischen Datenmeldung an die amtliche Statistik in gebündelter Form finden sich im Erhebungsportal (Externer Link).

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder nehmen den Schutz von personen- oder unternehmensbezogenen Daten sehr ernst. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen (Externer Link) getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit beachtet werden.

Wir danken allen Auskunftspflichtigen für die Nutzung der elektronischen Meldewege und termingerechte Datenlieferungen!

Statistische Erhebungen nach Einführung der DS-GVO

Allgemeine Informationen, wie wir Ihre Daten im Rahmen von gesetzlichen angeordneten Erhebungen und Befragungen für statistische Zwecke verarbeiten und welche Regelungen auch nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) weiterhin gelten, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt III - Auskunftsgebende der Statistik.

Weiterführende spezielle Informationen über Erhebungswege und Hintergrundinformationen zu ausgewählten Statistiken haben wir im Bereich Zahlen + Fakten für Sie zusammengestellt: