Mit der Promovierendenstatistik werden Angaben von Hochschulen mit Promotionsrecht, von der die Promovierenden eine schriftliche Bestätigung zur Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand erhalten hat, erhoben. Promotionen an Hochschulen im Ausland werden nicht erfasst. Bei kooperativen Promotionen – wenn für eine Promovierende bzw. einen Promovierenden Betreuungsvereinbarungen mit mehreren promotionsberechtigten Hochschulen in Deutschland vereinbart wurden – wird die Meldung der Hochschule erfasst, an der der Abschluss der Promotion angestrebt wird.
Erhoben werden u. a.:
- demografische Merkmale
- Promotionsbeginn,
- fachliche Zugehörigkeit,
- Immatrikulationsstatus,
- Beschäftigtenstatus,
- Erwerb bisheriger Abschlüsse,
- Art der Dissertation sowie Vorliegen einer schriftlichen Betreuungsvereinbarung.
Downloads
Auskünfte und Rückfragen
Für Auskünfte und Rückfragen zur Promovierendenstatistik in Hamburg und Schleswig-Holstein wenden Sie sich bitte an:
Telefon: 0431 6895-9283
E-Mail: hochschulen(at)statistik-nord(dot)de