Allgemeine Informationen

Der gesetzliche Auftrag

Mit der Umsetzung der EBS-Verordnung als sogenanntes Artikelgesetz in nationales Recht wurden
die folgenden Gesetze vom harmonisierten Gesetz über die Statistik im Handels- und Dienstleistungsbereich
(Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz – HdlDlStatG (Externer Link)) abgelöst:

  • Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen,
  • Gesetz über Statistiken im Dienstleistungsbereich,
  • Gesetz über die Statistik im Handel und Gastgewerbe.

Der Zweck der strukturstatistischen Erhebung ist die Darstellung der Struktur im Handels- und im Dienstleistungsbereich und die Ermittlung ihrer wirtschaftlichen Bedeutung. Darüber hinaus werden Berichtspflichten nach dem Recht der Europäischen Union erfüllt.

Wer meldet?

Die strukturstatistische Erhebung wird als Stichprobenerhebung durchgeführt. Nach einem mathematisch-statistischen Verfahren werden höchstens zehn Prozent der Erhebungseinheiten ausgewählt. Erhebungseinheiten sind rechtliche Einheiten, sofern es sich um Marktproduzenten bzw. produzentinnen in einem der folgenden Wirtschaftszweige (gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (Externer Link)) handelt:

  • Abschnitt G
    Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen,
  • Abschnitt H
    Verkehr und Lagerei,
  • Abschnitt I
    Gastgewerbe,
  • Abschnitt J
    Information und Kommunikation,
  • Abschnitt K, Gruppe 66.2
    Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten,
  • Abschnitt L
    Grundstücks-und Wohnungswesen,
  • Abschnitt M
    Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen,
  • Abschnitt N
    Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen,
  • Abschnitt P
    Erziehung und Unterricht,
  • Abschnitt Q
    Gesundheits-und Sozialwesen (mit Ausnahme der Gruppe 86.2 (Arzt-und Zahnarztpraxen) und der Unterklasse 86.90.1 (Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten)),
  • Abschnitt R
    Kunst, Unterhaltung und Erholung,
  • Abschnitt S, Abteilung 95
    Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern sowie
  • Abschnitt S, Abteilung 96
    Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen.

Periodizität

Die strukturstatistische Erhebung wird jährlich durchgeführt. Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr oder das im Kalenderjahr abgelaufene Geschäftsjahr.
Erstes Berichtsjahr nach dem neuen Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz ist das Jahr 2021.

Welche Angaben werden erfasst?

Erfasst werden neben der hauptsächlich ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit und der Zahl der Niederlassungen die Zahl der tätigen Personen sowie der Personalaufwand, Umsätze, Vorleistungen sowie Steuern und Subventionen und Investitionen. Bei Erhebungseinheiten mit Niederlassungen in mehreren Bundesländern und Umsätzen oder Einnahmen von 300 000 Euro und mehr im Berichtsjahr werden ausgewählte Angaben zusätzlich unterteilt nach Bundesländern erfasst.
Die beteiligten rechtlichen Einheiten werden schriftlich um Abgabe ihrer Daten gebeten und erhalten zur Identifikation eine neunstellige individuelle Identnummer.

Auskunftspflicht

Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Inhaberinnen und Inhaber oder die Leitung der Erhebungseinheiten.

Geheimhaltung

Die erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung nach §16 BstatG.

Hinweise zu den Erhebungsunterlagen

Gemäß §11a Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz – BstatG) sind Unternehmen sowie Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit verpflichtet, für Ihre Datenlieferungen die zur Verfügung gestellten elektronischen Verfahren zu nutzen.

Nutzen Sie für die elektronische Datenübermittlung eines der beiden nachfolgenden Verfahren:

Weiterführende Informationen über diese Verfahren finden Sie auch hier auf den Seiten "Online melden". Detaillierte Informationen z. B. über die abgefragten Erhebungsmerkmale können Sie dem Musterfragebogen (s. unten) entnehmen.

Auskünfte und Rückfragen

Für Auskünfte und Rückfragen zur Strukturerhebung im Handels- und Dienstleistungsbereich
in Hamburg und Schleswig-Holstein wenden Sie sich bitte an:

Statistikamt Nord
Strukturerhebung im Handels- und Dienstleistungsbereich
Steckelhörn 12
20457 Hamburg

Kontakt für den Bereich Handel, Gastgewerbe:
Telefon: 040 42831-1824
E-Mail: binnenhandel(at)statistik-nord(dot)de

Kontakt für den Bereich Dienstleistungsbereich:
Telefon: 040 42831-1702
E-Mail: dienstleistungen(at)statistik-nord(dot)de

Nach Abschluss und Auswertung der Erhebung, in der Regel 18 – 20 Monate nach Ablauf des Berichtsjahres, stehen die Ergebnisse hier auf der Homepage als Statistischer Bericht kostenfrei zur Verfügung.

Download

Musterfragebogen zur Strukturerhebung im Dienstleitungsbereich

Hauptfragebogen, Erläuterungen und Unterrichtung nach §17 Bundesstatistikgesetz (BStatG) und nach der Datenschutz-Grundverordnung (E U) 2016/679 (DS-GVO)