Einführung

Mit dem registergestützten Zensus 2011 hat in Deutschland erstmals ein neues Verfahren Anwendung gefunden. Bei diesem Verfahren werden bereits vorhandene Daten aus den Verwaltungsregistern genutzt und um Befragungsergebnisse ergänzt. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Methode kurz vor und erläutern Ihnen zudem wie den Anforderungen des Datenschutzes beim Zensus 2011 Rechnung getragen wird. 

Methode

Im Unterschied zu einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Einwohnerinnen und Einwohner direkt befragt werden, wurde mit dem Zensus 2011 erstmalig ein registergestütztes Verfahren durchgeführt. Das bedeutet, dass bereits vorliegende Informationen aus den vorhandenen Verwaltungsregistern, zum Beispiel den Melderegistern und den Registern der Bundesagentur für Arbeit, genutzt wurden. Damit konnte einerseits die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger von Befragungen entlastet werden. Andererseits konnten aber auch ohne Befragungen grundlegende Informationen zu Alter, Geschlecht, Familienstand oder zum Erwerbsleben der Bevölkerung gewonnen werden. 

Angaben, die in den Verwaltungsregistern nicht enthalten sind, wie beispielsweise Informationen zu Schul- und Berufsabschlüssen, wurden schließlich mittels der ergänzenden Haushaltebefragung ermittelt. Für Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnerinnen und Einwohnern wurden die Ergebnisse der Haushaltebefragung zudem für die Überprüfung der Angaben der Melderegister hinsichtlich der Korrektheit der Bevölkerungszahl und zur statistischen Korrektur derselben genutzt. Der Zensustest von 2001 hatte ergeben, dass es Ungenauigkeiten in den Melderegistern insbesondere in Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnerinnen und Einwohnern gibt. Da die Melderegister auch bei Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften besonders häufig Ungenauigkeiten aufweisen, fand an diesen Anschriften Vollerhebung statt.

Insgesamt wurde die Haushaltebefragung bundesweit bei ca. zehn Prozent der Bevölkerung durchgeführt. Die Auswahl der Befragten erfolgte mittels eines mathematisch-statistischen Zufallsverfahrens. In Hamburg wurden etwa 62 500 Personen und in Schleswig-Holstein rund 285 600 Personen im Rahmen dieser Befragung um Auskunft gebeten.

Neben der Ermittlung der amtlichen Bevölkerungszahl und der demografischen Strukturen der Bevölkerung wurden mit dem Zensus 2011 Informationen zum Gebäude- und Wohnungsbestand der Bunderepublik erhoben. Da es in Deutschland keine flächendeckenden Verwaltungsregister für Gebäude und Wohnungen gibt, wurde bei allen Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Verwalterinnen und Verwaltern von Wohnraum eine postalische Befragung durchgeführt. Im Rahmen dieser Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) wurden beispielsweise Daten zur Art des Gebäudes, dem Baujahr, der Zahl der Wohnungen und der Heizungsart erhoben. Das Ziel der Befragung ist eine flächendeckende Erfassung aller Wohnungen und bewohnten Unterkünfte, um eine Entscheidungsgrundlage für wohnungspolitische und raumplanerische Fragestellungen in Bund, Ländern und Kommunen bereitzustellen. So können sich beispielsweise Kommunen anhand der Ergebnisse aus der GWZ einen detaillierten Überblick über die Eigentums- und Leerstandquoten in ihrer Gemeinde verschaffen. 

Neben der Hauhaltebefragung und der GWZ, die die beiden größten Befragungen des Zensus 2011 darstellen, fanden weitere Befragungen zur Überprüfung und Qualitätssicherung der aus dem Melderegister ermittelten statt. 

Nach Abschluss der Befragung wurde mit der Zusammenführung der Befragungsergebnissen und Registerdaten begonnen. Im Rahmen des Verfahrens der Haushaltegenerierung werden durch die Verknüpfung der Erhebungsteile zudem Haushaltsstrukturen als zusätzliche Merkmale gebildet.

Ausführliche Informationen und Hintergründe zur Methode des registergestützten Zensus und zu den einzelnen Befragungen finden Sie auf dem gemeinsamen Internetportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Externer Link).

Datenschutz und statistische Geheimhaltung

Zur Sicherung der bei den Statistischen Ämtern und den Erhebungsstellen eingehenden Daten wurde eine Vielzahl von organisatorischen und technischen Maßnahmen ergriffen. So wurden die Erhebungsstellen, die für die Organisation der Befragungen vor Ort verantwortlich waren, räumlich, organisatorisch, technisch und personell von den anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung getrennt. Darüber hinaus sind alle beim Zensus beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, d.h. das Erhebungsstellenpersonal, die Interviewerinnen und Interviewer sowie die Beschäftigten des Statistisches Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein, schriftlich auf Verschwiegenheit verpflichtet worden. Die Infrastruktur zur elektronischen Sicherung und Übermittlung der Daten sowie die eingesetzten Verschlüsselungsverfahren entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. 

Für alle beim Zensus 2011 erhobenen Daten gilt das sogenannte Rückspielverbot. Das bedeutet, dass für statistische Zwecke erhobene Daten stets nur in eine Richtung fließen – hin zur amtlichen Statistik. Niemals dürfen Angaben aus einer Statistik an andere Verwaltungsstellen zurückgespielt werden – zum Beispiel auch nicht ans Finanzamt, die Polizei oder die Meldestelle. 

Persönliche Angaben wie Name oder Adresse werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach der Verarbeitung der Daten gelöscht. Damit sind unmittelbare Rückschlüsse auf einzelne Personen, beispielsweise anhand des Namens, nicht mehr möglich. Zudem wird für die Veröffentlichung der Zensusergebnisse ein datenveränderndes Geheimhaltungsverfahren der amtlichen Statistik (SAFE-Verfahren) angewendet, um auch mittelbare Rückschlüsse auf Einzelne, zum Beispiel anhand bestimmter Merkmale oder Merkmalskombinationen, auszuschließen. 

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz sowie zum SAFE-Verfahren finden Sie auf dem gemeinsamen Internetportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Externer Link).

Dokumentation zum Download

ZENSUS 2011 - Methoden und Verfahren

Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

Bericht zur Organisation und Durchführung des Erhebungsgeschäfts im Rahmen des Zensus 2011 in Hamburg und Schleswig-Holstein

- September 2015 -

Ergebnisbericht zur Wiederholungsbefragung

Länderbeitrag zum nationalen Qualitätsbericht gemäß § 17 Abs. 5 ZensG 2011 - Beitrag Statistikamt Nord September 2015 -