Heranziehungsbescheide für nichtig erklärt

Statistik informiert ... Nr. 10/2012

Durch den Fehler eines privaten Druckdienstleisters beim Kuvertieren ist ein erheblicher Teil der in der 3. Kalenderwoche versendeten Heranziehungsbescheide zur Gebäude- und Wohnungszählung ohne die darin angekündigten Fragebogen verschickt worden.

Das Statistikamt Nord bedauert die dadurch ausgelösten Irritationen.

Dieses unerwartete Versandproblem hat zu einer großen Zahl von Anrufen und Rückfragen beim Statistikamt Nord geführt, so dass die Anruf-Hotline zeitweise überlastet ist. Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwalter werden daher in den nächsten Tagen erneut angeschrieben.

In dem neuen Schreiben des Statistikamtes Nord werden der Heranziehungsbescheid und die Androhung eines Zwangsgeldes für nichtig erklärt, da der Auskunftspflicht ohne den beigefügten Fragebogen nicht nachgekommen werden kann. Ein Widerspruch gegen den Heranziehungsbescheid ist daher nicht erforderlich.

Mit dem Schreiben werden die Betroffenen zugleich einen neuen Fragebogen mit der Bitte erhalten, diesen nunmehr auszufüllen. Für die Beantwortung können aber auch früher übersandte Fragebogen verwendet werden.

Ansprechpartner:

Dr. Jürgen Delitz
Telefon: 040 42831-1847
E-Mail: juergen.delitz(at)statistik-nord(dot)de

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