Je geleistete Stunde 37,34 Euro Arbeitskosten
Statistik informiert ... Nr. 104/2018
Im Jahr 2016 fielen bei Betrieben in Hamburg für jede geleistete Stunde der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchschnittlich 37,34 Euro Arbeitskosten an, so das Statistikamt Nord. Besonders hohe Arbeitskosten wurden in den Wirtschaftsabschnitten Energieversorgung (61,14 Euro) und bei Finanz- und Versicherungsdienstleistern (53,61 Euro) festgestellt. Am wenigsten kostete eine Arbeitsstunde im Gastgewerbe (17,05 Euro) und bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistern (hierzu zählen unter anderem Reinigungsfirmen sowie Wach- und Sicherheitsdienste, 23,41 Euro).
Sowohl in Hamburg als auch im Bund sind die durchschnittlichen Arbeitskosten im Vergleich zu 2012 (Berichtsjahr der letzten Erhebung) um plus 7,8 Prozent gestiegen. Insgesamt lagen die Arbeitskosten in der Hansestadt knapp 13 Prozent über dem Bundesdurchschnitt (33,09 Euro) und gut neun Prozent über dem Niveau in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin). Neben Hamburg (37,34 Euro) wies Hessen unter den Bundesländern mit 36,86 Euro die höchsten Arbeitskosten je Stunde auf. Mecklenburg-Vorpommern (25,17 Euro) und Sachsen-Anhalt (25,76 Euro) verzeichneten die niedrigsten Arbeitskosten.
Hauptursache für die unterschiedliche Höhe der Arbeitskosten in den Ländern sind Unterschiede bei den Arbeitnehmerverdiensten. Mit dem höheren durchschnittlichen Verdienstniveau in der Hansestadt steigen auch die überwiegend verdienstabhängigen Personalnebenkosten. Die Niveauunterschiede sind Ausdruck der unterschiedlichen Qualifikations- sowie Branchen- und Betriebsstrukturen, zum Beispiel die größere Zahl von Großbetrieben und Unternehmenszentralen in Hamburg. Diese weisen im Schnitt höhere Arbeitskosten als Klein- und Mittelbetriebe auf. Allerdings können diese Niveauunterschiede nicht im Sinne einer größeren oder geringeren Standortattraktivität für Investoren gewertet werden.
In den von öffentlichen Arbeitgebern dominierten Wirtschaftsbereichen sind die Unterschiede zwischen Hamburg und dem Bundesgebiet geringer als in den privatwirtschaftlich geprägten Wirtschaftszweigen.
Zu den Arbeitskosten zählen neben den Bruttoverdiensten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sämtliche Lohnnebenkosten. Das sind vor allem die Arbeitgeberpflichtbeiträge zu den einzelnen Sozialversicherungen, die Aufwendungen der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, die Kosten der Lohnfortzahlung und die Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung.
Die Zahlen stammen aus jetzt veröffentlichten Ergebnissen der Arbeitskostenerhebung 2016. Arbeitskostenerhebungen werden alle vier Jahre in der EU nach einheitlichen Standards durchgeführt.
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