Je geleistete Stunde 29,69 Euro Arbeitskosten
Statistik informiert ... Nr. 105/2018
Im Jahr 2016 beliefen sich die Arbeitskosten der Arbeitgeber in Schleswig-Holstein je geleistete Stunde der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf durchschnittlich 29,69 Euro, so das Statistikamt Nord. Weit über dem Durchschnitt lagen die Arbeitskosten unter anderem in den Betrieben der Energieversorgung (43,90 Euro) und bei den Finanzdienstleistern (44,17 Euro). Die geringsten Arbeitskosten wurden in einigen Dienstleistungsbereichen ermittelt. Im Gastgewerbe mussten die Arbeitgeber im Durchschnitt 16,64 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde aufwenden, bei sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (unter anderem Reinigungsfirmen sowie Wach- und Sicherheitsdienste) waren es 19,02 Euro.
Gegenüber 2012 (dem Berichtsjahr der letzten Erhebung) sind die durchschnittlichen Arbeitskosten in Schleswig-Holstein mit plus fünf Prozent weniger gestiegen als im Bundesdurchschnitt (plus 7,8 Prozent).
Verglichen mit dem Bundesdurchschnitt weisen die Betriebe in Schleswig-Holstein deutlich niedrigere durchschnittliche Arbeitskosten aus. Im Schnitt waren sie um zehn Prozent niedriger als in Deutschland insgesamt und lagen sogar gut 13 Prozent unter dem Niveau der alten Bundesländer (einschließlich Berlin). Im früheren Bundesgebiet wurden in Schleswig-Holstein (29,69 Euro) und in Niedersachen (30,99 Euro) die geringsten Arbeitskosten ermittelt. In Hamburg (37,34 Euro) und Hessen (36,86 Euro) lagen die höchsten Arbeitskosten vor.
Dabei sind die regionalen Unterschiede in den von öffentlichen Arbeitgebern dominierten Wirtschaftsbereichen geringer als in den privatwirtschaftlich geprägten Wirtschaftszweigen. Hauptursache für die unterschiedliche Höhe der Arbeitskosten in den Ländern sind Unterschiede bei den Arbeitnehmerverdiensten, die auch die überwiegend verdienstabhängigen Personalnebenkosten bestimmen.
Zu den Arbeitskosten zählen neben den Bruttoverdiensten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sämtliche Lohnnebenkosten. Das sind vor allem die Arbeitgeberpflichtbeiträge zu den einzelnen Sozialversicherungen, die Aufwendungen der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, die Kosten der Lohnfortzahlung und die Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung.
Die Zahlen stammen aus jetzt veröffentlichten Ergebnissen der Arbeitskostenerhebung 2016. Arbeitskostenerhebungen werden alle vier Jahre in der EU nach einheitlichen Standards durchgeführt.
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