Je geleistete Stunde 34,02 Euro Arbeitskosten
Statistik informiert ... Nr. 122/2022
Im Jahr 2020 fielen bei Betrieben in Schleswig-Holstein für jede geleistete Stunde der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchschnittlich 34,02 Euro an, so das Statistikamt Nord.
Die geringsten Arbeitskosten wurden in Beherbergungsbetrieben (19,60 Euro), in der Gastronomie (19,88 Euro) und bei Wach- und Sicherheitsdiensten sowie Detekteien (21,99 Euro) ermittelt. Weit über dem Durchschnitt lagen die Arbeitskosten unter anderem in den Betrieben der Rundfunkveranstalter (59,82 Euro), der Kokerei und Mineralölverarbeitung (58,48 Euro) sowie jenen der Energieversorgung (53,69 Euro). Der Anteil der Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung war bei den Rundfunkveranstaltern mit 25,7 Prozent besonders hoch.
Verglichen mit der Zusammensetzung der Arbeitskosten im Jahr 2016 (Berichtsjahr der letzten Erhebung) werden die geringeren Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung deutlich. Für eine Vollzeiteinheit investierten die Arbeitgeber:innen durchschnittlich 200,– Euro; (minus 13,4 Prozent). Dies kann unter Umständen auf coronabedingt eingeschränkte Weiterbildungsmöglichkeiten im Jahr 2020 zurückzuführen sein.
Gegenüber 2016 stiegen die durchschnittlichen Arbeitskosten in Schleswig-Holstein um 14,6 Prozent und in Deutschland um 12,3 Prozent. Insgesamt lagen die Arbeitskosten in Schleswig-Holstein 8,5 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt (37,17 Euro) und 11,1 Prozent unter dem Niveau der alten Bundesländer (einschließlich Berlin). Im früheren Bundesgebiet wurden in Schleswig-Holstein (34,02 Euro) und in Niedersachsen (35,86 Euro) die geringsten Arbeitskosten ermittelt. Im bundesweiten Vergleich waren die Arbeitskosten in den ostdeutschen Flächenländern am niedrigsten. Eine geleistete Arbeitsstunde kostete zwischen 29,27 Euro in Mecklenburg-Vorpommern und 31,07 Euro in Brandenburg. In Hamburg (42,85 Euro) und Hessen (40,29 Euro) lagen dagegen die höchsten Arbeitskosten vor. In den von öffentlichen Arbeitgeber:innen dominierten Wirtschaftsbereichen sind die regionalen Unterschiede hinsichtlich der Höhe der Arbeitskosten geringer als in den privatwirtschaftlich geprägten Wirtschaftszweigen.
Hauptursache für die unterschiedliche Höhe der Arbeitskosten in den Ländern sind Unterschiede bei den Verdiensten, die auch die überwiegend verdienstabhängigen Personalnebenkosten bestimmen.
Zu den Arbeitskosten zählen neben den Bruttoverdiensten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sämtliche Lohnnebenkosten. Das sind vor allem die Pflichtbeiträge der Arbeitgeber:innen zu den einzelnen Sozialversicherungen, ihre Aufwendungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, die Kosten der Lohnfortzahlung und die Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung.
Hinweis:
Die Zahlen stammen aus jetzt veröffentlichten Ergebnissen der Arbeitskostenerhebung 2020. Arbeitskostenerhebungen werden alle vier Jahre in der EU nach einheitlichen Standards durchgeführt. Erfasst wurden Betriebe von Unternehmen mit zehn und mehr Beschäftigten des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs (Abschnitte B bis S der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)).
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