Förderung im Umfang von 12,8 Mio. Euro bewilligt
Statistik informiert ... Nr. 98/2018
In Hamburg wurden im Jahr 2017 insgesamt 2 345 Personen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG/Aufstiegs-BAföG) gefördert. Das sind sieben Prozent mehr als im Vorjahr. Bund und Länder bewilligten hierfür zusammen rund 12,8 Mio. Euro (plus 20 Prozent), so das Statistikamt Nord.
Die Bewilligungen wurden überwiegend (58 Prozent) als Darlehen, ansonsten als Zuschuss gewährt. Von den bewilligten Darlehen wurden 75 Prozent auch tatsächlich in Anspruch genommen.
67 Prozent der geförderten Personen nahmen an Fortbildungsmaßnahmen in Vollzeit teil, 33 Prozent in Teilzeit. Die Geförderten machten ihre Fortbildung dabei überwiegend an öffentlichen Schulen (46 Prozent) sowie in Lehrgängen an privaten Instituten (45 Prozent).
Von den geförderten Personen waren 44 Prozent in einem Beruf im Ausbildungsbereich Industrie und Handel tätig, 27 Prozent im Ausbildungsbereich öffentlicher Dienst und 22 Prozent im Ausbildungsbereich Handwerk. Die übrigen sieben Prozent verteilen sich auf die Bereiche Freie Berufe, Landwirtschaft, Seeschifffahrt und Hauswirtschaft.
43 Prozent der Geförderten waren Frauen. Von ihnen wurde häufig eine Fortbildungsmaßnahme im Beruf als staatlich anerkannte Erzieherin (46 Prozent der Frauen) angestrebt. Mit großem Abstand folgten Fortbildungsmaßnahmen im Beruf als staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin (sechs Prozent), geprüfte Wirtschaftsfachwirtin und Friseurmeisterin (jeweils fünf Prozent).
Unter den geförderten Männern lagen Fortbildungsmaßnahmen im Beruf als staatlich anerkannter Erzieher vorn (13 Prozent der Männer), gefolgt von Maßnahmen im Beruf als Kfz-Technikermeister (sechs Prozent) und Elektrotechnikermeister (fünf Prozent).
Hinweise:
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Gefördert werden z. B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Kosten des Lebensunterhalts oder Kinderbetreuungskosten.
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