Förderung im Umfang von 21,3 Mio. Euro bewilligt
Statistik informiert ... Nr. 99/2018
In Schleswig-Holstein wurden im Jahr 2017 insgesamt 4 605 Personen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG/Aufstiegs-BAföG) gefördert. Das sind sechs Prozent mehr als im Vorjahr. Bund und Länder bewilligten hierfür zusammen rund 21,3 Mio. Euro (plus 18 Prozent), so das Statistikamt Nord.
Die Bewilligungen wurden überwiegend (57 Prozent) als Darlehen, ansonsten als Zuschuss gewährt. Von den bewilligten Darlehen wurden 81 Prozent auch tatsächlich in Anspruch genommen.
56 Prozent der geförderten Personen nahmen an Fortbildungsmaßnahmen in Vollzeit teil, 44 Prozent in Teilzeit. Die Geförderten machten ihre Fortbildung dabei überwiegend in Lehrgängen an privaten Instituten (59 Prozent) und zu 35 Prozent an öffentlichen Schulen.
Von den geförderten Personen waren 45 Prozent in einem Beruf im Ausbildungsbereich Industrie und Handel tätig, 25 Prozent im Ausbildungsbereich Handwerk und 20 Prozent im Ausbildungsbereich öffentlicher Dienst. Die übrigen zehn Prozent verteilen sich auf die Bereiche Landwirtschaft, Freie Berufe, Seeschifffahrt und Hauswirtschaft.
37 Prozent der Geförderten waren Frauen. Von ihnen wurde häufig eine Fortbildungsmaßnahme im Beruf als staatlich anerkannte Erzieherin (40 Prozent) angestrebt. Mit großem Abstand folgten Fortbildungsmaßnahmen im Beruf als geprüfte Wirtschaftsfachwirtin (sieben Prozent der Fälle) und Friseurmeisterin (fünf Prozent).
Unter den geförderten Männern lagen Fortbildungsmaßnahmen im Beruf als staatlich anerkannter Erzieher vorn (sieben Prozent der Männer), gefolgt von Maßnahmen im Beruf als staatlich geprüfter Elektrotechniker (sechs Prozent), geprüfter Industriemeister (Metall), Elektrotechnikermeister oder Kfz-Technikermeister (jeweils fünf Prozent).
Hinweise:
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Gefördert werden z. B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Kosten des Lebensunterhalts oder Kinderbetreuungskosten.
Fachlicher Ansprechpartner:
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