Knapp die Hälfte der Unterstützten erhielt Assistenzleistungen
Statistik informiert ... Nr. 183/2022
31 600 Personen bezogen am Jahresende 2021 in Schleswig-Holstein Leistungen der Eingliederungshilfe für Behinderte. Von diesen wurden 48 Prozent (15 145 Personen) durch Assistenzleistungen (z. B. Unterstützung bei der Haushaltsführung) und 32 Prozent (10 130 Personen) durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (hauptsächlich in Werkstätten für Behinderte) unterstützt, so das Statistikamt Nord.
38 Prozent der Hilfebeziehenden waren 40 bis unter 65 Jahre und 32 Prozent 18 bis unter 40 Jahre alt. Der Anteil der Minderjährigen (unter 18 Jahren) lag bei 24 Prozent.
Die Mehrheit der Unterstützten (58 Prozent) war männlich.
Die Bruttoausgaben der Eingliederungshilfe lagen im Jahr 2021 bei 888 Mio. Euro. 46 Prozent der Mittel wurden für Assistenzleistungen und 25 Prozent für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aufgewendet.
Hinweis:
Die Eingliederungshilfe nach SGB IX ist eine Sozialleistung für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, diesen Menschen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
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