Zuwachs um drei Prozent

Statistik informiert ... Nr. 89/2017

Die Familiengerichte in Schleswig-Holstein haben im Jahr 2016 für 475 Kinder und Jugendliche die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten angeordnet. Im Vergleich zum Vorjahr (462 Fälle) ergibt sich ein Zuwachs um drei Prozent, so das Statistikamt Nord.

In 47 Prozent der Fälle erfolgte eine vollständige, in 53 Prozent eine nur teilweise Sorgerechtsübertragung. Bei 37 Prozent der betroffenen Minder-jährigen handelte es sich um Kleinkinder unter sechs Jahren. 36 Prozent waren sechs bis unter 14 Jahre alt. Der Anteil der Jugendlichen (ab 14 Jahren) belief sich auf 27 Prozent.

Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder das Vermögen des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.

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