Gender Pay Gap bei 13 Prozent
Statistik informiert ... Nr. 40/2021
Am 10. März ist der Equal Pay Day. Der Tag symbolisiert die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Je früher im Tag dieser Aktionstag für Lohngerechtigkeit stattfindet, desto geringer ist die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern. Im Jahr 2020 betrug der Bruttostundenverdienst von Frauen in Schleswig-Holstein durchschnittlich 17,50 Euro. Männer verdienten dagegen 20,15 Euro. Der Verdienstunterschied – der unbereinigte Gender Pay Gap – von 2,65 Euro pro Stunde betrug damit 13 Prozent, so das Statistikamt Nord. Der unbereinigte Gender Pay Gap lag in Deutschland im Jahr 2020 bei durchschnittlich 18 Prozent.
Hauptursächlich für den Verdienstunterschied sind die strukturellen Unterschiede zwischen den Geschlechtern; diese können bei dem unbereinigten Gender Pay Gap jedoch nicht berücksichtigt werden.
Alle vier Jahre, zuletzt für das Jahr 2018, werden Einflussfaktoren für den Verdienstunterschied identifiziert und neben dem unbereinigten Gender Pay Gap (2,70 Euro bzw. 14 Prozent im Jahr 2018) der bereinigte Gender Pay Gap berechnet.
2018 waren rund 60 Prozent (beziehungsweise 1,63 Euro) des unbereinigten Gender Pay Gap strukturbedingt. Beispielsweise sind Frauen häufiger in Branchen und Berufen tätig, die schlechter bezahlt werden. Dadurch lassen sich 0,96 Euro erklären. Außerdem arbeiten Frauen seltener in Führungspositionen (0,62 Euro). Die verbleibenden 40 Prozent (beziehungsweise 1,07 Euro) entsprechen dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiographien im Jahr 2018 pro Stunde durchschnittlich sechs Prozent weniger als Männer. In Schleswig-Holstein verdienten Männer im Jahr 2018 durchschnittlich 19,27 Euro pro Stunde.
Bei der Interpretation des bereinigten Gender Pay Gap ist zu beachten, dass der ermittelte Wert eine Obergrenze ist. Er wäre geringer ausgefallen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren, wie zum Beispiel Angaben zum individuellen Verhalten in Gehaltsverhandlungen und zu Erwerbsunterbrechungen, für die Analysen zur Verfügung gestanden hätten.
Hinweise:
Die Ergebnisse für das Jahr 2020 stammen aus der Vierteljährlichen Verdiensterhebung 2020, die Ergebnisse für das Jahr 2018 stammen aus der Verdienststrukturerhebung 2018 und beziehen sich auf das Produzierende Gewerbe und den Dienstleistungsbereich.
Der unbereinigte Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der Männer und Frauen im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer und vergleicht den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allgemeiner Form miteinander.
Dem Konzept des bereinigten Gender Pay Gap liegen komplexe statistische Grundannahmen zugrunde; detaillierte Hintergrundinformationen hierzu finden sich u. a. auf dem Internetauftritt des Statistischen Bundesamtes in den Artikeln "(Externer Link)" und " (Externer Link) – eine Ursachenanalyse auf Basis der Verdienststrukturerhebung 2014“ in der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“ (Ausgaben 4/2018 und 2/2017).
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