Mehr Beschäftigte oberhalb des Mindestlohns

Statistik informiert ... Nr. 88/2020

Der Anteil der Beschäftigten in Schleswig-Holstein, die an oder unter der Mindestlohngrenze verdienen, ist 2018 im Vergleich zu 2014, dem Jahr vor der Einführung des gesetzlichen Min­destlohns, stark gesunken, so das Statistikamt Nord.

Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018 (VSE 2018) zeigen, dass in gut zwei Prozent der Beschäftigungsverhältnisse in Schleswig-Holstein der gesetzliche Mindestlohn bezahlt wurde. Dazu kamen weitere knapp zwei Prozent, deren Verdienste sogar unter dieser Grenze lagen. Diese rund 21 000 Beschäftigten, waren überwiegend bei nicht tarifgebundenen Arbeit­gebern beschäftigt. Verglichen mit dem letzten Jahr vor Einführung des gesetzlichen Mindest­lohns sind dies jedoch deutlich weniger Beschäftigungsverhältnisse im Mindestlohnbereich. Im Jahr 2014 lag der Anteil derer, die weniger als den 2015 eingeführten Mindeststundenlohn von 8,50 Euro brutto erhielten, bei rund elf Prozent.

Zum 1. Januar 2019 wurde der Mindestlohn angehoben, von 8,84 auf 9,19 Euro je Stunde. Im Jahr 2018 lagen die Bruttostundenverdienste von rund sieben Prozent der Beschäftigten in Schleswig-Holstein unter dieser neuen Schwelle. Dieser Anteil der Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmer profitiert damit potenziell von der Anhebung.

Um das Verhältnis zwischen dem Mindestlohn und dem durchschnittlichen Bruttomonatsver­dienst Vollzeitbeschäftigter widerzuspiegeln, kann der sogenannte Kaitz-Index verwendet wer­den. Er dient für eine Region als Maß der potenziellen Betroffenheit vom Mindestlohn. Im Durch­schnitt verdiente im April 2018 eine vollzeitbeschäftigte Person in Schleswig-Holstein 3 500 Euro brutto. Eine vollzeitbeschäftigte Person im Mindestlohnbereich verdiente dagegen rechnerisch 1 532 Euro monatlich. Daraus ergibt sich ein Kaitz-Index von 43,8 Prozent für Schleswig-Holstein in 2018. Damit hat sich der Kaitz-Index für Schleswig-Holstein im Vergleich zu 2014 (45,9 Prozent) zwar spürbar verringert, bleibt aber der höchste Wert unter den alten Bundesländern.

Eine interaktive Karte zum Kaitz-Index in Deutschland (Externer Link) ist auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (Destatis) abrufbar.

Methodische Hinweise:
Alle Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikanten und unter 18‑Jährigen.

Die Verdienststrukturerhebung wird bundesweit alle vier Jahre bei insgesamt höchstens 60 000 Betrieben durchgeführt.

 

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