Fast jede fünfte verurteilte Person erhielt Haftstrafe ohne Bewährung

Statistik informiert ... Nr. 23/2022

Im Jahr 2020 haben die Strafgerichte in Schleswig-Holstein 574 Frauen und Männer wegen Gewaltdelikten verurteilt. Bei 18 Prozent der Verurteilten wurde eine Freiheits- oder Jugend­strafe ohne Bewährung verhängt. Bei 40 Prozent wurde die Freiheits- bzw. Jugendstrafe dagegen zur Bewährung ausgesetzt, so das Statistikamt Nord. Geldstrafen nach allgemeinem Strafrecht kamen bei 16 Prozent und erzieherische Sanktionen des Jugendstrafrechts bei 25 Prozent der Verurteilten zur Anwendung.

19 Prozent aller schuldig Gesprochenen waren zum Tatzeitpunkt Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre). Weitere 17 Prozent zählten zu den Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre). Frauen stellten acht Prozent der Verurteilten. Der Anteil der Personen ohne deutsche Staats­angehörigkeit betrug 28 Prozent. Gut die Hälfte der Verurteilten (51 Prozent) war bereits vorbe­straft.

Bei 35 Prozent der verurteilten Personen kam das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Dies betraf alle Jugendlichen sowie 96 Prozent der Heranwachsenden.

Von den Schuldsprüchen ergingen 67 Prozent wegen gefährlicher Körperverletzung. Auf räu­berische Erpressung entfielen zwölf Prozent, auf Raub und schweren Raub zusammen elf Pro­zent.

Im mittelfristigen Vergleich zu 2015 sank die Zahl der schuldig gesprochenen Gewalttäterinnen und -täter um 24 Prozent.

Tabelle: siehe PDF-Dokument

 

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