Frauenanteil bei Neugründungen erreicht mit 39,3 Prozent neuen Höchststand
Statistik informiert ... Nr. 26/2023
Im Jahr 2022 wurden in Schleswig-Holstein 20 300 Gewerbe neu gegründet. Mehr als 81 Prozent aller Neugründungen (inklusive Gründungen im Nebenerwerb) erfolgten in der Rechtsform eines Einzelunternehmens. 39,3 Prozent dieser neuen Gewerbe gründeten Frauen und 14,7 Prozent Gewerbetreibende mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Damit wurde der höchste Frauenanteil seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 und der niedrigste Anteil ausländischer Personen seit 2010 gemessen (damals ebenfalls: 14,7 Prozent). Knapp 73 Prozent der Neugründungen von Frauen fanden im Nebenerwerb statt. Bei Männern lag dieser Anteil bei 61 Prozent, so das Statistikamt Nord.
Die Zahl der Betriebsgründungen umfasste im vergangenen Jahr 3 636 Anmeldungen. Nach den – u. a. durch pandemiebedingte Nachholeffekte verursachten – überdurchschnittlich hohen Werten des Vorjahres sank deren Zahl um knapp neun Prozent gegenüber dem Jahr 2021.
Die Zahl der Betriebsaufgaben stieg hingegen leicht um ein Prozent auf 3 032 Stilllegungen. Der Saldo aus Betriebsgründungen und Betriebsaufgaben bleibt dabei positiv. Insgesamt wurden 604 Betriebe mehr gegründet als aufgegeben.
In regionaler Betrachtung war das Gründungsgeschehen (gemessen an der Zahl der Betriebsgründungen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner) am intensivsten in den Kreisen Nordfriesland (1,9) und Stormarn (1,6). Die niedrigste Betriebsgründungsquote verzeichneten die Kreise Plön und Steinburg (jeweils 0,8).
Hinweise:
Die Gründung eines Betriebes (im Gegensatz zu z. B. Kleingewerben) wird angenommen, wenn Rechtsform oder Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Dies ist der Fall, wenn die Anzeige des Gewerbes durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) erfolgt. Auch von natürlichen Personen gegründete Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.
Die bevölkerungsbasierten Verhältniszahlen beziehen sich auf den Bevölkerungsstand zum 30.06.2022 laut Bevölkerungsfortschreibung.
Tabelle: siehe PDF-Dokument
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