Mehr als die Hälfte der Handwerksunternehmen im Baugewerbe tätig

Statistik informiert ... Nr. 156/2018

Im Jahr 2016 hat es in Schleswig-Holstein nach den Ergebnissen der Handwerkszählung 18 661 selbstständige Handwerksunternehmen gegeben. Das sind 2,9 Prozent weniger als 2015. Mehr als die Hälfte dieser Unternehmen (58,4 Prozent) war im Baugewerbe tätig, so das Statistikamt Nord.

Die meisten Handwerksunternehmen (7 610 bzw. 40,8 Prozent) fanden sich im Bereich des Ausbaugewerbes (z. B. Installation, Elektrotechnik, Malereibetriebe/Lackiererei und Tischle­rei). Zweitgrößte Gewerbegruppe war mit 3 293 Unternehmen (17,6 Prozent) das Bauhaupt­gewerbe (z. B. Maurer-, Zimmerer- oder Dachdeckerunternehmen).

Eine ebenfalls große Gruppe stellten mit 2 464 Unternehmen (13,2 Prozent) die Handwerke für den privaten Bedarf; dies waren hauptsächlich Friseurinnen und Friseure, aber auch Ge­werbe für den Bau von Holzblasinstrumenten, für die Vergoldung oder Modisten (Hutmache­rinnen und Hutmacher). Die wenigsten Handwerksunternehmen gab es im Gesundheitsge­werbe (639) und im Lebensmittelgewerbe (565).

15 218 der Unternehmen (81,5 Prozent) waren zulassungspflichtige und 3 443 (18,5 Prozent) zulassungsfreie Gewerbe.

Die meisten selbstständigen Handwerksunternehmen gab es in den Kreisen Pinneberg (11,3 Prozent), Segeberg (10,2 Prozent) und Rendsburg-Eckernförde (9,3 Prozent). Die we­nigsten Unternehmen befanden sich dagegen in den Kreisen Plön (4,6 Prozent) und Steinburg (4,7 Prozent) sowie in den kreisfreien Städten Flensburg (2,0 Prozent) und Neumünster (2,3 Prozent).

In den Handwerksunternehmen arbeiteten 126 556 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (plus 2,6 Prozent) und 20 750 Minijobberinnen und ‑jobber (minus 2,4 Prozent). Einschließlich der tätigen Inhaberinnen und Inhaber arbeiteten 166 772 Frauen und Männer im schleswig-holsteinischen Handwerk, das sind 1,3 Prozent mehr als 2015. Insgesamt waren in den Un­ternehmen des Ausbaugewerbes die meisten Menschen beschäftigt (49 739 Personen). In den Handwerken für den gewerblichen Bedarf arbeiteten 34 833 Frauen und Männer und im Bauhauptgewerbe 28 431.

Im überwiegenden Teil der Unternehmen (57,6 Prozent) arbeiteten bis zu vier Personen. In 21,3 Prozent waren fünf bis neun Personen tätig und in 21,1 Prozent zehn und mehr Perso­nen. Im Mittel beschäftigte jedes Unternehmen wie im Vorjahr neun Personen. Überdurch­schnittlich viele Beschäftigte je Unternehmen gab es im Lebensmittelgewerbe (29 Personen), bei den Handwerken für den gewerblichen Bedarf (15), im Gesundheitsgewerbe (elf Perso­nen) und im Kraftfahrzeuggewerbe (zehn Personen). Die kleinsten Unternehmen gab es mit durchschnittlich fünf tätigen Personen bei den Handwerken für den privaten Bedarf sowie im Ausbaugewerbe (sieben Personen).

Die schleswig-holsteinischen Handwerksunternehmen erzielten im Jahr 2016 einen Umsatz von 17,0 Mrd. Euro. Verglichen mit dem Vorjahresergebnis stieg der Gesamtumsatz der Handwerksunternehmen damit um 5,4 Prozent. Der Umsatz je tätiger Person belief sich auf 101 900 Euro. Die zulassungspflichtigen Unternehmen erwirtschafteten dabei mit 112 600 Euro einen wesentlich höheren Umsatz je tätiger Person als die zulassungsfreien Handwerks­unternehmen (46 900 Euro). Die höchsten Umsätze erzielten das Ausbaugewerbe (4,6 Mrd. Euro), das Kraftfahrzeuggewerbe (3,9 Mrd. Euro) sowie das Bauhauptgewerbe (3,5 Mrd. Euro).

Mehr als zwei Drittel (67,9 Prozent) der Handwerksunternehmen waren Einzelunternehmen. Bei 22,3 Prozent der Unternehmen handelte es sich um Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), 9,7 Prozent entfielen auf Personengesellschaften und sehr wenige Fälle auf sonstige Rechtsformen.

Methodische Hinweise:
Im Gegensatz zur vierteljährlichen Handwerksberichterstattung, die als Konjunkturstatistik Messzahlen und Veränderungsraten zur Entwicklung des Handwerks nachweist, liefert die Handwerkszählung Strukturangaben über das Handwerk in Form absoluter Werte.

Die Handwerkszählung wird jährlich auf Basis des statistischen Unternehmensregisters durch Nutzung von Daten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzverwaltung durchgeführt. Die Ergebnisse beziehen sich auf selbstständige, umsatzsteuerpflichtige Handwerksunternehmen der Anlagen A und B1 der Handwerksordnung. Handwerkliche Nebenbetriebe, innerbetriebli­che handwerkliche Abteilungen oder handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2) sowie von der Umsatzsteuer befreite Kleinunternehmen mit nur geringen Umsätzen sind in dieser Statistik nicht enthalten.

 

Fachlicher Ansprechpartner:
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Pressestelle:
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