Fast 45 000 Personen von den Gerichten in Hamburg und Schleswig-Holstein strafrechtlich verurteilt

Statistik informiert ... Nr. 97/2004

Im vergangenen Jahr wurden von Hamburger Gerichten insgesamt 22 114 Personen wegen begangener Straftaten verurteilt, das waren fast vier Prozent weniger als im Vorjahr. Wie das Statistikamt Nord mitteilt, befanden sich unter den schuldig Gesprochenen 3753 Frauen (17 Prozent), 758 Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren (drei Prozent) sowie 1326 Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren (sechs Prozent). 29 Prozent aller Verurteilten (6454 Personen) waren Ausländerinnen und Ausländer, und gut die Hälfte der Schuldsprüche (11 323 Personen) richtete sich gegen Vorbestrafte.

In Schleswig-Holstein wurde mit 22 709 strafrechtlich Verurteilten eine vergleichbare Größenordnung erreicht, wobei hier im Vergleich zum Vorjahr allerdings ein Anstieg um gut zwei Prozent festzustellen ist. Mit 3557 Frauen (16 Prozent) und 1849 Heranwachsenden (acht Prozent) wurden ähnliche Anteile wie in der Hafenmetropole erreicht, während der Anteil von Jugendlichen (1386 Personen) mit sechs Prozent doppelt so hoch liegt. Mit 2276 Personen fiel der Anteil von ausländischen Verurteilten dagegen mit zehn Prozent im Flächenland deutlich geringer aus, während bereits Vorbestrafte auch hier mit 11 593 Fällen in über 50 Prozent zu den Verurteilungen beitrugen.

In Hamburg wie in Schleswig-Holstein wurden die meisten Verurteilungen wegen Diebstahls und Unterschlagung, wegen anderer Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte (dazu rechnen vor allem Betrug, Schwarzfahren und Urkundenfälschung) sowie wegen Straftaten im Straßenverkehr ausgesprochen. Auf diese drei Deliktgruppen entfielen in Hamburg 14 272 der schuldig gesprochenen Straftäterinnen und Straftäter (65 Prozent), in Schleswig-Holstein 16 249 Personen (72 Prozent).

Die Deliktgruppe "Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (hauptsächlich Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Ausländergesetz und die Abgabenordnung) schlug in Hamburg in 3403 Fällen und in Schleswig-Holstein in 1993 Fällen zu Buche. Andere Straftaten gegen die Person – außer im Straßenverkehr – (überwiegend Körperverletzung und Beleidigung) lagen in Hamburg bei 2896 Verurteilungen und in Schleswig-Holstein in 2784 Fällen zu Grunde.

Deutlich geringere Zahlen ergeben sich bei Schuldsprüchen wegen Straftaten gegen den Staat und die öffentliche Ordnung (Hamburg: 689 Personen, Schleswig-Holstein: 558 Personen), wegen Raubes und Erpressung (Hamburg: 502, Schleswig-Holstein: 329), wegen Sexualdelikten (Hamburg: 195, Schleswig-Holstein: 287) sowie aufgrund von gemeingefährlichen Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs (Hamburg: 157 Fälle, Schleswig-Holstein: 509 Fälle).

Bei den Zahlen für die verschiedenen Deliktgruppen ist zu beachten, dass im Falle der Verletzung mehrerer Strafvorschriften nur derjenige Straftatbestand statistisch erfasst wird, der mit der schwersten Strafe bedroht ist.

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