322 Anträge auf Unternehmensinsolvenz

Statistik informiert ... Nr. 119/2020

Für das erste Halbjahr 2020 hat das Insolvenzgericht Hamburg 322 entschiedene Anträge auf Unternehmensinsolvenz gemeldet. Das entspricht einem Rückgang von über 18 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum, so das Statistikamt Nord. Dabei ist zu be­rücksichtigen, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen seit dem 1. März 2020 ausge­setzt ist, wenn die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit auf den Folgen der COVID‑19-Pandemie beruht.

Mindestens 4 550 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren direkt von einer Unternehmens­insolvenz betroffen. Das sind 35 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Summe der vo­raussichtlichen Forderungen lag mit gut 350 Mio. Euro dagegen deutlich unter dem Niveau des ersten Halbjahres 2019. Durchschnittlich schuldeten die insolventen Unternehmen ihren Gläu­bigerinnen und Gläubigern über eine Mio. Euro.

Am häufigsten wurden Insolvenzen für Unternehmen des Wirtschaftsabschnitts „Handel, In­standhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ gemeldet (58 Verfahren), gefolgt vom Ab­schnitt „Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen“ (43 Verfahren). Dieser Wirtschaftsabschnitt war in der relativen Betrachtung mit 7,6 Insolvenzen pro 1 000 Unternehmen am stärksten ver­treten. Einen ähnlich hohen Wert erreichte das Gastgewerbe mit 7,5 Insolvenzen pro 1 000 Un­ternehmen. Die Quote für alle in Hamburg ansässigen Unternehmen betrug 3,5.

Insgesamt wurden 1 327 Anträge auf Insolvenzverfahren gemeldet, darunter 689 Anträge auf Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Während die Anzahl aller Anträge ge­genüber dem ersten Halbjahr 2019 um knapp 15 Prozent sank, betrug der Rückgang bei den Privatinsolvenzen gut 17 Prozent. Die voraussichtlichen Forderungen gegenüber den Verbrau­cherinnen und Verbrauchern betrugen 24 Mio. Euro bzw. knapp 35 000 Euro pro insolventer Person.

Hinweise:
In der Insolvenzstatistik werden von den Insolvenzgerichten Verfahren gemeldet, zu denen im Berichtszeitraum eine Entscheidung getroffen wurde. Bei komplexeren Verfahren kann somit ein längerer Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Entscheidung liegen. Durch die aktuelle Pandemie-Situation kann sich die Bearbeitungszeit weiter verlängern.

Die Angaben zu den Insolvenzen pro 1 000 Unternehmen wurden mit Hilfe der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) für das Jahr 2018 ermittelt. Diese Statistik erfasst alle Unternehmen, deren Geschäftsleitungen ihren Sitz in Hamburg hatten und im Berichtszeitraum einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von über 17 500 Euro erbrachten.

Weitere Ergebnisse zu beantragten Insolvenzverfahren können kostenlos auf der Homepage des Statistikamtes Nord (Externer Link) heruntergeladen werden.

 

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