Deutlich weniger Insolvenzen als im Vorjahr
Statistik informiert ... Nr. 163/2020
Für die ersten neun Monate im Jahr 2020 hat das Insolvenzgericht Hamburg 1 611 entschiedene Anträge auf Insolvenz gemeldet. Das entspricht einem Rückgang von 31 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum, so das Statistikamt Nord. Zu dieser Entwicklung hat unter anderem die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen beigetragen, wenn die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit auf den Folgen der COVID‑19‑Pandemie beruhte. Zudem haben viele natürliche Personen wie zum Beispiel Verbraucherinnen und Verbraucher wegen der angekündigten Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens die Beantragung eines Insolvenzverfahrens in den letzten Monaten herausgezögert.
Bis September wurden in der Hansestadt 446 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das sind 138 Verfahren bzw. 24 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Zahl der von einer Unternehmensinsolvenz direkt betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stieg um 46 Prozent auf 8 517. Die Summe der voraussichtlichen Forderungen lag dagegen mit knapp 700 Mio. Euro deutlich unter dem Niveau der ersten neun Monate 2019. In den ersten drei Quartalen 2020 schuldeten die insolventen Unternehmen ihren Gläubigerinnen und Gläubigern durchschnittlich knapp 1,6 Mio. Euro.
Die Anzahl der beantragten Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sank um 37 Prozent und damit noch deutlicher als die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen. Wurden im Jahr 2019 von Januar bis September noch 1 236 Privatinsolvenzen gemeldet, waren es im laufenden Jahr nur 781. Insbesondere im August und im September waren die Fallzahlen mit 17 bzw. 10 Insolvenzen außerordentlich niedrig. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 wurden für August und September 142 bzw. 114 Privatinsolvenzen gemeldet.
Hinweise:
In der Insolvenzstatistik werden von den Insolvenzgerichten beantragte Verfahren gemeldet, zu denen im Berichtszeitraum eine Entscheidung getroffen wurde. Bei komplexeren Verfahren kann somit ein längerer Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Entscheidung liegen. In der aktuellen Pandemie-Situation kann sich die Bearbeitungszeit weiter verlängern.
Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu beantragten Insolvenzverfahren stehen auf den (Externer Link) zur Verfügung.
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