Knapp 300 Anträge auf Unternehmensinsolvenz
Statistik informiert ... Nr. 120/2020
Für das erste Halbjahr 2020 haben die schleswig-holsteinischen Amtsgerichte 296 entschiedene Anträge auf Unternehmensinsolvenz gemeldet. Das entspricht einem Rückgang von 23 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum, so das Statistikamt Nord. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen seit dem 1. März 2020 ausgesetzt ist, wenn die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht.
Mindestens 1 633 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren direkt von einer Unternehmensinsolvenz betroffen. Die insolventen Unternehmen schuldeten ihren Gläubigerinnen und Gläubigern knapp 190 Mio. Euro bzw. knapp 640 000 Euro pro Unternehmen. Damit waren die insolventen Unternehmen – sowohl auf Basis der Beschäftigtenzahl als auch in Bezug auf die Summe der voraussichtlichen Forderungen – im Durchschnitt kleiner als im Vorjahreszeitraum.
Am häufigsten wurden Insolvenzen für Unternehmen des Baugewerbes gemeldet (55 Verfahren), gefolgt vom Wirtschaftsabschnitt „Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ (52 Verfahren). Relativ gesehen war jedoch der Wirtschaftsabschnitt „Verkehr und Lagerei“ mit 5,9 Insolvenzen pro 1 000 Unternehmen am stärksten vertreten, gefolgt vom Bereich „Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ (5,7 Insolvenzen pro 1 000 Unternehmen).
Nach dem Unternehmenssitz war der Kreis Pinneberg mit 44 Insolvenzen absolut am stärksten betroffen. In der relativen Betrachtung lag der Kreis Pinneberg mit 3,4 Insolvenzen pro 1 000 Unternehmen auf dem zweiten Platz hinter dem Kreis Dithmarschen. Dort wurden 4,7 Insolvenzen pro 1 000 Unternehmen gemeldet. Die entsprechende Quote für alle in Schleswig-Holstein ansässigen Unternehmen betrug 2,5.
Insgesamt wurden 2 009 Anträge auf Insolvenzverfahren gemeldet, darunter 1 314 Anträge auf Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dies entspricht einem Rückgang von 18 Prozent (alle Insolvenzverfahren) bzw. 19 Prozent (Privatinsolvenzen) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die voraussichtlichen Forderungen gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern betrugen 53 Mio. Euro bzw. 40 000 Euro pro insolventer Person.
Hinweise:
In der Insolvenzstatistik werden von den Insolvenzgerichten Verfahren gemeldet, zu denen im Berichtszeitraum eine Entscheidung getroffen wurde. Bei komplexeren Verfahren kann somit ein längerer Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Entscheidung liegen. Durch die aktuelle Pandemie-Situation kann sich die Bearbeitungszeit weiter verlängern.
Die Angaben zu den Insolvenzen pro 1 000 Unternehmen wurden mit Hilfe der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) für das Jahr 2018 ermittelt. Diese Statistik erfasst alle Unternehmen, deren Geschäftsleitungen ihren Sitz in Schleswig-Holstein hatten und im Berichtszeitraum einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von über 17 500 Euro erbrachten.
Weitere Ergebnisse zu beantragten Insolvenzverfahren können kostenlos auf der (Externer Link) heruntergeladen werden.
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