Anzahl der Unternehmensinsolvenzen stark gestiegen
Statistik informiert … Nr. 108/2023
Für das erste Halbjahr 2023 haben die schleswig-holsteinischen Amtsgerichte 350 entschiedene Anträge auf Unternehmensinsolvenz gemeldet. Das entspricht einem Anstieg von 40 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022, so das Statistikamt Nord. Mit 250 Unternehmensinsolvenzen wurde 2022 allerdings auch der niedrigste Wert für die erste Hälfte eines Jahres seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000 erfasst. Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen lag aktuell weiterhin auf einem niedrigen Niveau und immer noch fast neun Prozent unterhalb des Wertes für die erste Hälfte des letzten Vor-Corona-Jahres 2019.
Mindestens 5 305 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren direkt von einer Unternehmensinsolvenz betroffen, drei Mal so viel wie im ersten Halbjahr 2022. Besonders viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – mindestens 3 635 – waren dabei in einem insolventen Unternehmen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt „Gesundheits- und Sozialwesen“ beschäftigt. Die Summe der voraussichtlichen Forderungen betrug 331 Mio. Euro und hat sich im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum mehr als verdreifacht. Durchschnittlich schuldeten die insolventen Unternehmen ihren Gläubigerinnen und Gläubigern über 945 000 Euro.
Unternehmensinsolvenzen wurden mit 45 Verfahren am häufigsten im Kreis Segeberg gemeldet, gefolgt vom Kreis Pinneberg mit 38 Verfahren. Relativ zur Anzahl der Unternehmen waren die kreisfreie Stadt Neumünster und der Kreis Segeberg mit 47 bzw. 43 Unternehmensinsolvenzen pro 10 000 Unternehmen am stärksten betroffen. Am seltensten gab es Unternehmensinsolvenzen im Kreis Plön (fünf Fälle bzw. eine Quote von elf). Die Quote für alle in Schleswig-Holstein ansässigen Unternehmen betrug 32.
Die Anzahl der Entscheidungen über Anträge von Privatpersonen auf eine Verbraucherinsolvenz war mit 1 541 Fällen geringfügig kleiner als in der ersten Jahreshälfte 2022. Durchschnittlich war eine insolvente Person mit mehr als 36 000 Euro verschuldet.
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde und in der kreisfreien Stadt Lübeck war die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen mit 194 bzw. 153 Verfahren am höchsten. Im Verhältnis zur Bevölkerung hatte die kreisfreie Stadt Neumünster mit 106 die meisten Verbraucherinsolvenzen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner, gefolgt von der kreisfreien Stadt Flensburg mit einer Quote von 80. Mit 45 Fällen bzw. mit einer Quote von 16 waren die Bewohnerinnen und Bewohner des Kreises Segeberg am seltensten insolvent. Für Schleswig-Holstein insgesamt gab es 52 Verbraucherinsolvenzen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Hinweise:
In der Insolvenzstatistik werden von den Insolvenzgerichten die beantragten Verfahren gemeldet, zu denen im Berichtszeitraum eine Entscheidung getroffen wurde. Bei komplexeren Verfahren kann somit ein längerer Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Entscheidung liegen.
Die Angaben zu den Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen wurden mit Hilfe der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) für das Jahr 2021 ermittelt. Diese Statistik erfasst alle Unternehmen, deren Geschäftsleitungen ihren Sitz in Schleswig-Holstein hatten und die im Berichtszeitraum einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von über 22 000 Euro erbrachten.
Bei den Verbraucherinsolvenzen werden in dieser Darstellung nur Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern betrachtet; ehemals selbstständig Tätige mit vereinfachtem Verfahren werden hier nicht berücksichtigt.
Die Angaben zu den Insolvenzen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner wurden mit Hilfe der Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung zum Stand 31.03.2023 ermittelt.
Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu beantragten Insolvenzverfahren stehen auf der (Externer Link) zur Verfügung.
Fachlicher Kontakt:
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