Anzahl der Insolvenzen um ein Drittel gesunken
Statistik informiert ... Nr. 164/2020
Für die ersten neun Monate im Jahr 2020 haben die Insolvenzgerichte in Schleswig-Holstein 2 477 entschiedene Anträge auf Insolvenz gemeldet. Das entspricht einem Rückgang von 32 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum, so das Statistikamt Nord. Zu dieser Entwicklung hat unter anderem die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen beigetragen, wenn die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruhte. Zudem haben natürliche Personen wie zum Beispiel Verbraucherinnen und Verbraucher wegen der angekündigten Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens die Beantragung eines Insolvenzverfahrens in den letzten Monaten herausgezögert.
Bis September wurden in Schleswig-Holstein 411 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das sind 188 Verfahren bzw. 31 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. In der kreisfreien Stadt Flensburg sowie im Kreis Nordfriesland war der Rückgang der Unternehmensinsolvenzen mit minus 50 bzw. minus 51 Prozent besonders stark. Die Anzahl der insolventen Unternehmen stieg nur in der kreisfreien Stadt Neumünster und im Kreis Dithmarschen.
Die Zahl der von einer Unternehmensinsolvenz direkt betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verringerte sich um 19 Prozent auf 2 807. Die Summe der voraussichtlichen Forderungen lag mit gut 520 Mio. Euro deutlich unter dem Niveau der ersten neun Monate des Vorjahres. Bis September 2020 schuldeten die insolventen Unternehmen ihren Gläubigerinnen und Gläubigern durchschnittlich knapp 1,3 Mio. Euro.
Die Anzahl der beantragten Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist um 35 Prozent gesunken. Wurden im Jahr 2019 von Januar bis September noch 2 396 Privatinsolvenzen gemeldet, waren es im aktuellen Jahr nur 1 557. Im August und im September waren die Fallzahlen mit 63 bzw. 55 Verfahren besonders niedrig. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 wurden für August und September 231 bzw. 250 Privatinsolvenzen gemeldet.
Hinweise:
In der Insolvenzstatistik werden von den Insolvenzgerichten beantragte Verfahren gemeldet, zu denen im Berichtszeitraum eine Entscheidung getroffen wurde. Bei komplexeren Verfahren kann somit ein längerer Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Entscheidung liegen. In der aktuellen Pandemie-Situation kann sich die Bearbeitungszeit weiter verlängern.
Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu beantragten Insolvenzverfahren stehen auf den (Externer Link) zur Verfügung.
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