Ein Drittel weniger Unternehmensinsolvenzen

Statistik informiert ... Nr. 33/2021

Für das Jahr 2020 haben die schleswig-holsteinischen Amtsgerichte 534 entschiedene Anträge auf Unternehmensinsolvenz gemeldet. Das entspricht einem Rückgang von 32 Prozent im Ver­gleich zum Vorjahr, so das Statistikamt Nord. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Insolvenzantragspflicht für einen Teil der Unternehmen seit dem 1. März 2020 ausgesetzt war.

Mindestens 3 223 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren direkt von einer Unternehmens­insolvenz betroffen. Ihren Gläubigerinnen und Gläubigern schuldeten die insolventen Unter­nehmen über 563 Mio. Euro. Damit lag die Anzahl der betroffenen Beschäftigten um 22 Prozent und die Summe der voraussichtlichen Forderungen um 65 Prozent unter dem jeweiligen Vorjahreswert. Die insolventen Unternehmen schuldeten ihren Gläubigerinnen und Gläubigern durchschnittlich knapp 1,1 Mio. Euro.

Am häufigsten wurden mit 99 Verfahren Insolvenzen für Unternehmen im Wirtschaftsabschnitt „Baugewerbe“ gemeldet, gefolgt vom Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 78 Verfahren. Relativ gesehen war jedoch der Abschnitt „ Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ mit 91 Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen am stärksten vertreten, gefolgt vom Bereich „Verkehr und Lagerei“ (86 Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen).

Die meisten Unternehmensinsolvenzen (74) gab es im Kreis Pinneberg. In der relativen Be­trachtung war die kreisfreie Stadt Neumünster mit 71 Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen am stärksten betroffen, gefolgt vom Kreis Dithmarschen (66 Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen). Die Insolvenzquote für alle in Schleswig-Holstein ansässigen Unternehmen betrug 46.

Hinweise:
In der Insolvenzstatistik werden von den Insolvenzgerichten beantragte Verfahren gemeldet, zu denen im Berichtszeitraum eine Entscheidung getroffen wurde. Bei komplexeren Verfahren kann ein längerer Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Entscheidung liegen.

Die Insolvenzantragspflicht war vom 1. März bis zum 30. September 2020 für Unternehmen ausgesetzt, deren Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit auf den Folgen der COVID‑19 Pan­demie beruhte und für die im Falle von Zahlungsunfähigkeit die Aussicht bestand, diese zu beseitigen. Für die überschuldeten Unternehmen galt die Aussetzung der Insolvenzantrags­pflicht bis Jahresende.

Die Angaben zu den Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen wurden mit Hilfe der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) für das Jahr 2018 ermittelt. Diese Statistik erfasst alle Unternehmen, deren Geschäftsleitungen ihren Sitz in Schleswig-Holstein hatten und die im Berichtszeitraum einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von über 17 500 Euro erbrachten.

Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu beantragten Insolvenz­verfahren stehen auf den Internetseiten des Statistikamtes Nord (Externer Link) zur Verfügung.

 

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