Geringere Zahl vorläufiger Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
Statistik informiert ... Nr. 74/2004 S
In 2003 wurden von den Jugendämtern in Schleswig-Holstein für 939 Kinder und Jugendliche, darunter 105 mit ausländischer Staatsangehörigkeit, vorläufige Schutzmaßnahmen beendet. Dies waren insgesamt 169 Fälle weniger als noch im Jahr 2002. Eine solche Maßnahme wird auf Bitte des Kindes oder Jugendlichen oder bei dringender Gefahr für das Wohl der Minderjährigen erforderlich. Die vorübergehende Unterbringung während der Maßnahme erfolgte dabei überwiegend in einer Betreuungseinrichtung.
Wie das Statistikamt Nord weiter mitteilt, sank die Zahl dieser Fälle damit im zweiten Jahr in Folge um jeweils 15 Prozent. Von den 481 Mädchen, die diese Hilfe in 2003 erhielten, regten 29 Prozent die Maßnahme selbst an, unter den 458 Jungen hatten 17 Prozent die Initiative ergriffen. Initiiert wurden die Schutzmaßnahmen häufig auch durch soziale Dienste und das Jugendamt oder durch Polizei oder andere Ordnungsbehörden.
Wie im Vorjahr war auch 2003 mit 468 Fällen (50 Prozent) die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils häufigster Anlass für die Hilfegewährung. Beziehungsprobleme gaben 210-mal und Vernach-lässigung 87-mal Anlass zur unmittelbaren Hilfeleistung. In 98 Fällen wurde wegen Anzeichen für Misshandlung und sexuellen Missbrauch vom Jugendamt oder von kooperierenden freien Trägern Obhut gewährt.
Die Maßnahmen endeten überwiegend mit der Rückkehr zum Personensorgeberechtigten, wobei die Dauer der vorangegangenen Schutzmaßnahmen in 42 Prozent aller Fälle 15 Tage und mehr betrug und in zwölf Prozent der Fälle nur von eintägiger Dauer war.
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Jens Wißenbach
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