Knapp 1 000 Fälle von Kindeswohlgefährdungen

Statistik informiert ... Nr. 124/2014

Im Jahr 2013 haben die Jugendämter in Schleswig-Holstein bei wegen ihres Schutzauftrages erfolgten Gefährdungseinschätzungen in 977 Fällen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt.

Dabei wurde in gut der Hälfte der Fälle eine eindeutige Gefährdung des Kindeswohls ermittelt („akute“ Gefährdung), in den anderen Fällen war eine solche nicht auszuschließen („latente“ Gefährdung), so das Statistikamt Nord.

Bei 71 Prozent der betroffenen jungen Menschen gab es Anzeichen für Vernachlässigung. Hinweise für körperliche Misshandlungen wurden bei 19 Prozent, Hinweise auf psychische Misshandlungen bei 18 Prozent und Anzeichen für sexuelle Gewalt bei fünf Prozent der Kinder und Jugendlichen festgestellt (Mehrfachnennungen waren möglich).

Am häufigsten (29 Prozent der Fälle) machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft auf die Kindeswohlgefährdung aufmerksam. Außerdem gingen die Jugendämter vor allem Hinweisen von Nachbarn und Bekannten (elf Prozent), aus Kindergärten und Schulen (elf Prozent) und aus dem Gesundheitswesen (neun Prozent) nach.

Insgesamt schlossen die Jugendämter 3 757 Gefährdungseinschätzungen ab, nachdem sie sich zuvor einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation gemacht hatten.

In 26 Prozent dieser Verdachtsfälle (977 Betroffene) wurde, wie erwähnt, tatsächlich eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. Bei 28 Prozent (1 048 junge Menschen) lag zwar keine Kindeswohlgefährdung vor, es bestand aber trotzdem Hilfebedarf.

Bei 46 Prozent aller abgeschlossenen Gefährdungseinschätzungsverfahren (1 732mal) erwies sich der anfängliche Verdacht auf Kindeswohlgefährdung als unbegründet, und auch die betroffenen jungen Menschen hatten keinen (weiteren) Hilfebedarf.

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