Start der umfassenden Befragung der landwirtschaftlichen Betriebe

Statistik informiert ... Nr. 25/2020

In diesen Wochen startet die bundesweite Landwirtschaftszählung 2020, ein umfassender Agrarzensus, der in Deutschland alle zehn Jahre stattfindet. Hierfür werden in Hamburg rund 700 Betriebe und gut 13 000 in Schleswig-Holstein befragt, so das Statistikamt Nord.

Befragt werden alle landwirtschaftlichen Betriebe, die eine bestimmte Größe überschreiten. Dies betrifft u. a. Betriebe mit mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF), einer Mindestanzahl an Nutztieren oder einer Mindestfläche an Sonderkulturen (Gartenbau- oder Dauerkulturen). Die Ergebnisse dieser Erhebung spielen eine Schlüsselrolle bei der Be­wertung der Gemeinsamen Agrarpolitik Europas. Außerdem dienen die aktuellen Daten als Grundlage, um zukünftige Politikmaßnahmen entwickeln zu können.

Alle Betriebe werden neben ihren Pachtverhältnissen auch zum Pflanzenanbau, zur Bewässe­rung, ihrer Tierhaltung und zur Berufsbildung des Betriebsleiters bzw. der Betriebsleiterin be­fragt. Weiterhin ist das Thema Hofnachfolge Bestandteil der Befragung. Zusätzlich erhält etwa ein Drittel der Betriebe einen erweiterten Fragebogen, den sogenannten „Stichprobenfragebo­gen“. Hier werden über die oben aufgezählten Merkmale hinaus Fragen zu Bewirtschaftungs- und Produktionsmethoden gestellt, um die Wechselwirkungen der landwirtschaftlichen Praxis mit der Umwelt beurteilen zu können. Gefragt wird unter anderem nach der Wirtschaftsdün­germenge und -lagerung. Diese Daten werden von der Bundesrepublik sowie der EU genutzt, um die internationalen Klimaschutzberichtspflichten über Emissionen des landwirtschaftlichen Sektors erfüllen zu können. Neben dem Wirtschaftsdünger wird im erweiterten Fragebogen auch nach Arbeitskräften sowie Stall- und Weidehaltung von Rindern gefragt.

Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen wird bei der Landwirtschaftszählung soweit wie mög­lich auf bereits bestehende Verwaltungsdaten zurückgegriffen. Zum Beispiel werden Flächen­angaben aus dem „Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem“ (InVeKoS), Rinderdaten aus dem „Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere“ (HIT) oder die Inanspruchnah­me von Investitionsförderhilfen genutzt. Auch Eigentums- und Pachtverhältnisse, Wirtschafts­düngeraufnahme und -abgabe können, zumindest teilweise, vom Statistikamt aus Verwal­tungsdaten ermittelt werden.

Die Befragten können Ihre Antworten online übermitteln. Das Statistikamt Nord bietet beim Ausfüllen telefonische Hilfe an. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Den Anforderungen des Datenschutzes wird in vollem Um­fang Rechnung getragen. Die erhobenen Einzelangaben werden nicht an Dritte weitergege­ben, auch nicht an die Finanzverwaltung oder an die Stellen, die Fördermittel bewilligen oder kontrollieren. Rechtliche Grundlage dieser Erhebung sind eine EU-Verordnung und das Ag­rarstatistikgesetz, die die Befragung aller landwirtschaftlichen Betriebe anordnen.

Weiterführende Informationen zur Landwirtschaftszählung 2020, wie z. B. die konkreten Erfassungsgrenzen der zu befragenden Betriebe, können im Internet-Angebot des Statistikamtes Nord (Externer Link) sowie beim Statistischen Bundesamt (Externer Link) abgerufen werden.

 

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