Steuereinnahmen der Gemeinden um 6,2 Prozent gestiegen
Statistik informiert ... Nr. 125/2020
Im Jahr 2019 haben die schleswig-holsteinischen Gemeinden Real- und Gemeinschaftssteuern in Höhe von knapp 3,5 Mrd. Euro eingenommen. Das sind 203 Mio. Euro bzw. 6,2 Prozent mehr als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord. Zu dieser Entwicklung, die noch nicht durch die Corona-Krise beeinflusst war, trug vor allem der Anstieg des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer bei (plus 114 Mio. Euro bzw. 8,7 Prozent). Auch die Einnahmen aus den anderen Steuern stiegen: die Gewerbesteuereinnahmen um 53 Mio. Euro bzw. 2,7 Prozent, die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um 22 Mio. Euro bzw. 11,0 Prozent und die Einnahmen aus den Grundsteuern um 15 Mio. Euro bzw. 3,2 Prozent.
Die Steuereinnahmen pro Einwohnerin und Einwohner betrugen 1 196 Euro. Dieser Wert entspricht in der landesweiten Betrachtung auch der sog. Steuereinnahmekraft pro Kopf. Die Steuereinnahmekraft beschreibt die wirtschaftliche bzw. finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Auf Gemeindeebene wird die Steuereinnahmekraft ebenfalls auf Basis der Aufkommen der Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer), der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie der abzuführenden Gewerbesteuerumlage berechnet. Dabei werden jedoch landesdurchschnittliche Hebesätze verwendet, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten und eine Verzerrung durch unterschiedliche Hebesätze zu vermeiden.
Die in dieser Weise ermittelte Steuereinnahmekraft war in den größten Städten des Landes – der Landeshauptstadt Kiel und der Hansestadt Lübeck – mit knapp 260 Mio. Euro bzw. gut 230 Mio. Euro am höchsten. Ihnen folgte die Stadt Norderstedt (Kreis Segeberg) mit gut 150 Mio. Euro. In der Pro-Kopf-Betrachtung hatten dagegen die Gemeinden Büttel (Kreis Steinburg) und Helgoland (Kreis Pinneberg) mit 71 609 bzw. 32 729 Euro die höchste Steuereinnahmekraft, gefolgt von Reußenköge (Kreis Nordfriesland) mit 17 896 Euro.
Hinweise:
Die Gewerbesteuereinnahmen werden berechnet als Gewerbesteueraufkommen minus Gewerbesteuerumlage.
Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu Realsteueraufkommen, Hebesätzen und Steuereinnahmekraft stehen auf der (Externer Link) zur Verfügung.
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